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Heimlich im Gerichtssaal gefilmt: Freispruch für "Reichsbürger"

Er hatte heimlich in einem Würzburger Gerichtsaal eine Verhandlung gefilmt und ist doch freigesprochen worden. Ein sogenannter "Reichsbürger" aus dem Landkreis Würzburg hat das Urteil des Amtsgerichts am Dienstag mit Genugtuung aufgenommen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Der Richterin war durchaus anzumerken, dass sie von diesem Urteil selbst nicht allzu angetan ist. Aber, so ihre Urteilsbegründung: Die derzeitige Gesetzeslage gebe kein anderes Urteil her. Heimliches Filmen im Gerichtsaal sei zwar nicht erlaubt, auch nicht in einer öffentlichen Verhandlung, ein Straftatbestand, sei dies aber nicht. Bisher gelte heimliches Filmen im Gericht als Ordnungswidrigkeit.

Gesetze sind noch nicht angepasst

In ihrer Urteilsbegründung sprach die Richterin eine im Frühjahr 2017 gestartete Initiative von Bayerns Justizminister Winfried Bausback und der CSU an, heimliches Filmen im Gericht hart zu bestrafen. Das Gesetz hat es bisher nicht in den Bundestag geschafft. Wenn der Gesetzgeber andere Urteile wolle, müssten die Gesetze deutlicher formuliert werden, so die Richterin. Immer wieder müssen sich Gerichte mit heimlichen Filmaufnahmen vor allem durch sogenannte Reichsbürger befassen, meist mit getarnten Mini-Kameras, die in Kulis, Schlüsselanhänger oder Brillengestellte eingebauten sind.

Reichsbürger filmte Prozess mit und gab Material seiner Tochter

Im betreffenden Prozess im August 2017, als der die Justiz der Bundesrepublik nicht anerkennende "Freibürger" fast zweieinhalb Stunden einer Hauptverhandlung gegen ihn mit einer als Kugelschreiber getarnten Kamera abfilmte und diese dann seiner Tochter im Zuschauerraum zusteckte, hätte noch im Gerichtsaal ein Ordnungsgeld oder auch Ordnungshaft verhängt werden können. Nun aber sei das Filmen mit einem Spezialkugelschreiber nicht mit einer Geld- oder Haftstrafe zu sanktionieren, so die Richterin heute in Würzburg.

Staatsanwalt forderte Geldstrafe

Der Staatsanwalt hatte gefordert, gegen den Mann und seine ebenfalls angeklagte Tochter eine Geldstrafe von insgesamt 12.000 Euro wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu verhängen. Mann und Tochter hatten das Filmen freimütig zugegeben, es aber nicht als unrechtmäßig anerkannt. Es sei ein "Akt der Notwehr und zur eigenen Beweissicherung" gewesen. Bild- und Tonmaterial im Internet zu veröffentlichen, sei nie geplant gewesen und auch nie realisiert worden.