Das Johannesbad in Bad Füssing
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Heilbäder: Johannesbad-Gruppe klagt gegen Bezirk Niederbayern

Im Wettbewerb mit den öffentlichen Thermen in Niederbayern fühlt sich die Johannesbad-Therme in Bad Füssing benachteiligt. Jetzt hat sie eine Klage eingereicht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Die privat betriebene Johannesbad-Therme in Bad Füssing im Kreis Passau wehrt sich gegen eine aus ihrer Sicht "diskriminierende Subventionspraxis und verfassungswidrige Förderung der niederbayerischen Heilbäder durch den Bezirk Niederbayern und den Freistaat Bayern." Eine entsprechende Feststellungsklage ist am Montag beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht worden. Das wurde am Mittwoch mitgeteilt.

Johannesbad-Therme benachteiligt?

Aus Sicht des Johannesbad-Vorstandsvorsitzenden Markus Zwick führt die einseitige Subventionierung der vom Bezirk betriebenen fünf Thermalquellen-Betriebe in Niederbayern zu einem "rechtswidrigen Verdrängungswettbewerb gegenüber privaten Thermenbetreibern". Mit ihrer Klage will die Johannesbad Reha-Kliniken GmbH & Co. KG für ihre Johannesbad-Therme in Bad Füssing eine subventionsrechtliche Gleichstellung mit den von der öffentlichen Hand betriebenen Thermen erreichen.

Schon lange Streit um Subventionen

Hintergrund der Klage ist die seit Jahrzehnten praktizierte unterschiedliche Behandlung bei der jährlich wiederkehrenden Subventionierung der niederbayerischen Thermen. Die von öffentlichen Trägern betriebenen fünf Thermen in Niederbayern würden vom Bezirk wie auch dem Freistaat Bayern bei Investitionen und für den laufenden Betrieb mit Millionensummen finanziell unterstützt, so die Kritik. Im Einzelnen sind das die Europa-Therme Bad Füssing, die Limes-Therme Bad Gögging, die Wohlfühl-Therme Bad Griesbach, die Rottal-Terme Bad Birnbach und die Kaiser-Therme Bad Abbach.

Johannesbad will auch ein Stück vom Kuchen

Die Johannesbad-Therme in Bad Füssing sei von sämtlichen öffentlichen Förderungen über alle Jahre hinweg ausgeschlossen worden. Dies führe zu einem rechtswidrigen Verdrängungswettbewerb, so Markus Zwick. Die Auswirkungen auf den freien Wettbewerb seien durch die Corona-Pandemie nochmals verstärkt worden, heißt es in der Klageschrift.

Gleiches Recht für alle

Man klage nicht gegen Subventionen öffentlicher Thermen, sondern kämpfe mit der Klage für Gleichbehandlung und Gerechtigkeit im Sinne eines fairen Wettbewerbs, so der Johannesbad-Vorstandsvorsitzende Markus Zwick weiter. Gleiches gelte auch im Hinblick auf die finanziellen Zuschüsse sowie die November- und Dezember-Beihilfen während der Corona-Pandemie. Sie würden das bestehende Ungleichgewicht aus Wettbewerbssicht weiter verstärken. "Dadurch bieten sich den öffentlichen Thermen jetzt alle Möglichkeiten, sogar gestärkt aus der Krise hervorzugehen, während private Familienunternehmen in zusätzlichem Maße massiv geschädigt werden", so der Johannesbad-Vorstandschef.

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