Ludwig Hartmann (Bündnis90 / Die Grünen) spricht in der Sendung "BR24 - Die Konfrontation".
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Ludwig Hartmann (Bündnis90 / Die Grünen) spricht in der Sendung "BR24 - Die Konfrontation".

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#Faktenfuchs: Hartmanns Aussagen zu Berufsabschlüssen im Check

#Faktenfuchs: Hartmanns Aussagen zu Berufsabschlüssen im Check

Ludwig Hartmann, Grünen-Spitzenkandidat, beklagt im Schlagabtausch mit Markus Söder, wie lange es dauert, bis ausländische Berufsabschlüsse in Bayern anerkannt werden. Er hat teilweise recht - und teilweise führt ein Vergleich in die Irre.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Wahlarena am .

Dieser Text ist Teil des Faktenchecks zur Sendung "BR24 - Die Konfrontation" vom 03.10.2023 mit Markus Söder (CSU) und Ludwig Hartmann (Bündnis 90/ Die Grünen) und erstmals am 04.10.2023 erschienen. Den Artikel finden Sie hier.

Die Sendung "BR24 - Die Konfrontation" können Sie hier in der Mediathek anschauen.

Die Behauptung:

Ludwig Hartmann, Bündnis90/ Die Grünen: "Beispiel Mediziner: Ausländische Berufsabschlüsse, die in Bayern anerkannt werden - dauert beim Mediziner bis zu einem Jahr. In Schleswig-Holstein war es ein Tag."

Der Kontext:

Ludwig Hartmann wünscht sich mehr Pragmatismus bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und vergleicht dabei Bayern mit Schleswig-Holstein.

Richtig oder falsch?

Teilweise irreführend. Die Angaben zu Bayern stimmen. Hartmann erwähnt im Vergleich allerdings einen extrem zügig bearbeiteten Fall aus Schleswig-Holstein, der nach Angaben des schleswig-holsteinischen Landtags allerdings kein Regelfall sei und auch nicht auf "Mediziner" zutrifft, sondern auf andere Gesundheitsberufe.

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Die Fakten:

Die für die Anerkennung von medizinischen Berufsabschlüssen in Bayern zuständige Regierung von Oberbayern gibt auf ihrer Website an, wie lange die Bearbeitungsdauer eines solchen Approbationsantrags dauert. Dort heißt es: Bei der Ausbildung in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz "ist mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten zu rechnen".

In Bayern kann die Anerkennung von Berufsabschlüssen bis zu ein Jahr dauern

Wer seine Ausbildung außerhalb von Europa gemacht hat, muss unter Umständen noch länger warten. Hier könne die Bearbeitung laut der Regierung von Oberbayern "wegen der notwendigen Einholung eines Gutachtens zur Gleichwertigkeit der Ausbildung in Einzelfällen über ein Jahr dauern".

Hartmanns Aussage zur Dauer der Anerkennung in Bayern ist demnach korrekt.

Vergleich mit Schleswig-Holstein ist irreführend

Der Vergleich, den er dann zu Schleswig-Holstein zieht, ist allerdings irreführend. Denn Hartmann sucht sich hier einen Fall heraus, der nicht der Regel entspricht.

Anfang 2023 stellte eine SPD-Abgeordnete eine Kleine Anfrage an die Landesregierung von Schleswig-Holstein. Darin fragte sie auch nach der Verfahrensdauer bei der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen.

Laut Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein betrug die Dauer "zwischen dem Feststellungsbescheid und der Erteilung der Berufserlaubnis" im Zeitraum 2021/22 im Durchschnitt "annähernd 9 Monate". Der Median, also der Wert, der genau in der Mitte zwischen der langsameren und der schnelleren Hälfte der Anerkennungen liegt, wird sogar auf 18 Monate beziffert.

Weiter heißt es, die "Spannweite" liege hier "zwischen einem Tag" und "noch offenen Verfahren nach vierzehn Jahren". Hier kommt der eine Tag vor, den Hartmann in der Sendung erwähnt hat.

Dabei geht es laut Landesregierung aber nicht nur um Mediziner – wie von Hartmann erwähnt -, sondern allgemein um "Gesundheitsfachberufe". Für den Bereich der "akademischen Gesundheitsberufe", worunter Mediziner fallen dürften, variiere die Dauer "in den Einzelfällen zwischen einem Monat (bei Vollständigkeit aller Unterlagen und sicherem Nachweis der Gleichwertigkeit z. B. bei Anerkennung von EU-Ausbildungen) und 24 Monaten (z. B. bei unvollständigen Unterlagen, negativem Gutachten, mehreren Fehlversuchen der Kenntnisprüfung)."

Somit handelt es sich bei dem Vergleich von Hartmann um einen Fall, der nicht als Regelfall gewertet werden kann und darüber hinaus auch nicht für akademische Gesundheitsberufe gilt.

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