Handys sind künftig nicht mehr grundsätzlich an bayerischen Schulen für Schüler verboten. Mit einer entsprechenden Novelle will die Staatsregierung die Verantwortung zur endgültigen Entscheidung in die Verantwortung in den Schulen übergeben.
- Lesen Sie hier: "Was bringt ein Handyverbot in der Schule?"
Zeitgemäße Rechtsgrundlage für Medienerziehung
"Wir stellen damit die Regelung der privaten Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Geräten auf ein zukunftsfestes und zeitgemäßes Fundament: Die Schulen können künftig selbst im engen Dialog mit der Schulgemeinschaft vor Ort entscheiden, wie sie die private Nutzung der Geräte außerhalb des Unterrichts ausgestalten und damit auf die konkrete pädagogische Situation vor Ort eingehen", so Kultusminister Michael Piazolo.
Das Smartphone sei längst ein allgegenwärtiger Begleiter der Schüler. "Gemeinsam mit den Eltern nehmen die Schulen ihren Auftrag in der Medienerziehung engagiert und aktiv wahr. Dazu brauchen die Schulen auch eine zeitgemäße Rechtsgrundlage, etwa inwiefern digitale Endgeräte an der Schule, ob und wie Handys auch privat an unseren Schulen genutzt werden können."
Neue Regelungen sollen ab nächstem Schuljahr gelten
Der Landtag hatte am Mittwochabend eine Novelle des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes beschlossen. Derzeit ist die Handynutzung an bayerischen Schulen grundsätzlich verboten - wenn nicht in Ausnahmefällen ein Lehrer ausdrücklich zustimmt.
Ab dem neuen Schuljahr sollen dann die neuen Regelungen gelten. Dazu gehört auch eine Neuerung beim Distanzunterricht: Lehrer dürfen künftig in bestimmten Situationen darauf bestehen, dass die Schüler ihre Kameras anschalten. Während der Pandemie hatte es immer wieder Ärger gegeben, weil die Schüler beim Onlineunterricht nicht zu sehen waren.
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