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Landgericht Passau

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Hammerattacke: 58-Jähriger muss nicht ins Gefängnis

Hammerattacke: 58-Jähriger muss nicht ins Gefängnis

Weil er an Weihnachten 2012 seine Ehefrau mit einem Hammer attackiert hatte, wurde ein 58-Jähriger in erster Instanz zu zwei Jahren und sieben Monate Haft verurteilt. Jetzt wurde das Urteil vom Landgericht Passau abgemildert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Die brutale Attacke eines 58-Jährigen gegen seine damalige Ehefrau wurde am Montag zum zweiten Mal vor Gericht verhandelt. Der Angeklagte hatte an Heiligabend 2012 mit einem Holzhammer zwei Mal auf den Hinterkopf des Opfers eingeschlagen und die Frau schwer verletzt. Das Amtsgericht Freyung hatte den Angeklagten deshalb unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.

Strafe abgemildert

Das Landgericht Passau hat die Strafe in der Berufsverhandlung abgemildert: Der Mann kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Der Vorsitzende Richter führte dafür in der Urteilsbegründung mehrere Gründe an.

Unter anderem hatte der Angeklagte seiner Ex-Frau 20.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Außerdem stünden noch Unterhaltszahlungen in Höhe von 70.000 Euro aus. Das Opfer würde das Geld nie sehen, wenn der Täter ins Gefängnis müsse, so der Richter. Das Landgericht folgte damit den Anträgen von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Alle drei plädierten ebenfalls auf eine zweijährige Bewährungsstrafe.

"Klima der Gewalt"

Die Hammerattacke hatte an Weihnachten 2012 für Aufsehen gesorgt. Der 58-Jährige hatte unmittelbar nach der Christmette zwei Mal von hinten auf seine damalige Frau eingeschlagen. Danach soll er dem am Boden liegenden Opfer einen Schal in den Mund gesteckt und eine Plastiktüte über das Gesicht gerieben haben, so dass die Frau keine Luft mehr bekam. Der Mann ließ aber doch noch von seinem Opfer ab und verständigte die Rettungskräfte. Deshalb wurde er im ersten Prozess auch nicht wegen versuchter Tötung, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu der Gefängnisstrafe verurteilt.

Die Beziehung war wohl länger von Streitigkeiten und Gewaltattacken geprägt. Die Staatsanwältin sprach von einem "Klima der Gewalt", das wohl in der Familie mit zwei Kindern geherrscht hatte.