Amtsgericht, Landgericht, Bayerisches Oberstes Landesgericht und jetzt wieder einmal das Landgericht: Der Fall Alper Hasirci landete schon auf vielen Schreibtischen. Jetzt ist der 30-jährige Jurist erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Grund: die Veröffentlichung eines Hakenkreuzes.
Das Landgericht Coburg hob damit die Berufung des parteilosen Stadtrats gegen die Verurteilung des Amtsgerichts Coburg auf. Hasirci muss demnach 900 Euro Strafe zahlen.
Keine erkennbare Gegnerschaft zu NS-Regime
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hasirci im Mai 2021 eine Karikatur, in der unter anderem ein Hakenkreuz zu sehen war, auf seinem Instagram-Account gepostet hatte. Damit habe er sich dem Verwenden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht.
Aus der Karikatur sei zu keiner Zeit die Gegnerschaft zum NS-Regime deutlich geworden, so der Vorsitzende Richter. Vielmehr habe der Angeklagte durch einen vorherigen Videobeitrag die provokante Karikatur noch angekündigt.
"Hätten Sie als damaliger Diplomjurist wissen müssen"
Das Amtsgericht Coburg hatte den Stadtrat 2021 zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Hiergegen war der Stadtrat am Landgericht Coburg in einer Berufungsverhandlung vorgegangen und wurde freigesprochen.
Allerdings kassierte das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg im Herbst des vergangenen Jahres das Urteil und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung nach Coburg zurück.
In seinem Urteilsspruch unterstrich der Vorsitzende Richter an diesem Montag, dass Hasirci zweifelsfrei eine Straftat begangen habe: "Dies hätten Sie als damaliger Diplomjurist auch wissen müssen", so der Vorsitzende in seinem Urteil.
Coburger Stadtrat Hasirci kann wieder in Revision gehen
Der Stadtrat, der sich nach eigenen Angaben inzwischen Volljurist nennen darf, fiel im Rahmen der Verhandlung mehrmals negativ auf, was sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen ließen. So sprach Hasirci von einem "Schauprozess" und einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, die ihn "schockiert hat". Vor der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter die Unterstellungen deutlich zurück. Der Verurteilte kann auch gegen dieses Urteil erneut Revision einlegen.
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