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Die angeklagte Bankmitarbeiterin aus dem Ostallgäu und ihr Anwalt

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Haftstrafe für Ex-Bankmitarbeiterin aus Ostallgäu

Haftstrafe für Ex-Bankmitarbeiterin aus Ostallgäu

Das Landgericht Kempten hat eine 64-jährige ehemalige Bankangestellte aus dem Ostallgäu zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Die Frau hatte bei ihren Kunden in der Raiffeisenbank Kirchweihtal Hunderttausende Euro veruntreut.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Der Staatsanwalt hatte eine dreieinhalbjährige Haftstrafe für die Angeklagte gefordert. Der Verteidiger der 64-Jährigen hielt eine zweijährige Bewährungsstrafe für angemessen.

Zum zweiten Mal vorm Kemptener Landgericht

Der Fall beschäftigte das Kemptener Landgericht bereits zum zweiten Mal: Vor gut einem Jahr hatte das Landgericht die Frau wegen Untreue in 228 Fällen bereits zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil ging die Frau in Revision und bekam teilweise recht.

Bundesgerichtshof stellte mehrere Dutzend Verfahren ein

Der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren in 65 Fällen ein, weil diese im Urteil nach Ansicht der Richter nicht ausreichend begründet waren. Nun musste das Landgericht auf Basis der verbliebenen 163 Fälle eine neue Gesamtstrafe festsetzen.

In dem neuen Verfahren ging es noch um einen Schaden von rund 360.000 Euro. Ursprünglich war das Gericht von 800.000 Euro im noch nicht verjährten Zeitraum zwischen 2009 und 2014 ausgegangen. Auf Basis der 163 Fälle, in denen sie das Geld ihrer Kunden mit gefälschten Belegen, fingierten Kontoauszügen und Abhebungen ohne Auftrag veruntreut hatte, fällte das Gericht das neue Urteil. Die Bank hat nach eigenen Angaben alle betroffenen Kunden entschädigt.

Auf Lottogewinn gehofft

Die Angeklagte hatte die ihr vorgeworfenen Taten in der ersten Verhandlung in vollem Umfang gestanden. Seit den 80er-Jahren hatte sie immer wieder in die Kasse gegriffen. Sie war 47 Jahre bei der Bank, im Dorf angesehen, engagiert – als Pfarrgemeinderatsvorsitzende, im Frauenbund, im Schützenverein – und genoss vollstes Vertrauen. Bei der Bank ging das sogar so weit, dass sie die Zahlstelle in Lengenfeld alleine betreute, freien Zugang zum Tresor und den Bargeldbeständen hatte; in ihrem Fall wurde auch auf ein Vier-Augen-Prinzip verzichtet. 2014 verrechnete sich die Angeklagte bei einem Kontoauszug. Ein Steuerberater wurde so auf den jahrzehntelangen Betrug aufmerksam.