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Haften Ehrenamtliche bei Unfällen?

Eine ehrenamtliche Betreuerin aus Oberfranken wird verurteilt, weil unter ihrer Aufsicht ein achtjähriges Mädchen ertrinkt. Ein tragischer Fall mit weitreichenden Folgen. Ehrenamtliche fragen sich: Wer haftet, wenn etwas passiert?

Die achtjährige Vanessa war 2014 mit ihrer Turngruppe im Freibad von Himmelkron, beaufsichtigt durch eine ehrenamtliche Betreuerin vom TSV Himmelkron. Das Mädchen hatte angegeben, schwimmen zu können, sagte die Ehrenamtliche zu ihrer Verteidigung. Die Richterin beließ es letztlich bei einer Verwarnung und einer Geldauflage.

Große Verunsicherung unter Ehrenamtlichen

Das Urteil ist vor wenigen Wochen gefallen, seitdem herrscht große Verunsicherung unter Ehrenamtlichen. Auch Juristen sehen die Entscheidung zumindest kritisch. Hans Kudlich ist Rechtswissenschaftler an der Uni Erlangen und Experte, wenn es um Haftung und Ehrenamt geht.

"Das Signal, das durch solch ein Urteil an die Ehrenamtlichen ausgestrahlt wird, ist natürlich höchst problematisch. Die wenden ihre Freizeit auf, um sich um die Kinder zu kümmern. Und wenn etwas passiert, dann haften sie." Hans Kudlich, Rechtsanwalt

Einer, den das Urteil gegen die Betreuerin stark verunsichert hat, ist Jannik Wagner. Ehrenamtlich betreut er Kinder der katholischen Jugend, nur wenige Kilometer vom Freibad in Himmelkron entfernt. Er erzählt, er habe immer gedacht, bei Unfällen nicht belangt werden zu können. Jannik wollte eigentlich im Sommer mit einer Kindergruppe in die Ferien fahren - wandern, zelten, klettern. Jetzt weiß er nicht, ob er da noch die Aufsicht führen soll.

Wie können sich Ehrenamtliche absichern?

Jannik und seine Kollegen wollen sich absichern. Vor einem Schwimmausflug müssen die Eltern jetzt ein Formular ausfüllen und angeben, wie gut ihr Kind schwimmen kann. Andere Städte wie München machen es bei ihrem Ferienprogramm schon länger so. Aber genügt das?

Im Urteil des Amtsgerichts Kulmbach heißt es: Eine schriftliche Bestätigung der Eltern allein reicht nicht aus. Ehrenamtliche müssen sich selbst überzeugen, ob ein Kind schwimmen kann oder nicht. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft geht noch weiter. Nach dem Urteil empfehlen die Wasserretter: Nur Kinder mit dem Schwimmabzeichen Bronze sollten bei solchen Ausflügen ins tiefe Becken dürfen.

Rat: Vereine sollten sich besser absichern

Aber, für Rechtswissenschaftler Hans Kudlich ist die Diskussion über das Schwimmen mit Kindern zu wenig. Er weist darauf hin, dass auch auf dem Spielplatz viel passieren könne, wenn ein Kind zum Beispiel vom Klettergerüst stürzt.

Ein Restrisiko bleibt, sagt der Rechtsexperte. Vor einer strafrechtlichen Verfolgung könne sich niemand schützen, wenn er sich etwas zuschulden kommen lässt. Was die Schadenersatzzahlung angeht, haben Ehrenamtliche den Anspruch, dass der Verein das übernimmt – sofern er bezahlen kann. Andernfalls bleibt der Ehrenamtliche auf den Kosten sitzen. Deswegen ist die Empfehlung des Rechtsexperten an Vereine, sich gegen hohe Schadenssummen ausreichend abzusichern. 

In Himmelkron finden sich keine Betreuer mehr

In Himmelkron wollen viele Ehrenamtliche erst weitermachen, wenn es mehr Rechtssicherheit für sie gibt. So lange die fehlt, kann die Stadt den Anspruch ein umfangreiches Freizeitangebot für Kinder zu ermöglichen nicht erfüllen, weiß Bürgermeister Schneider. In diesem Jahr wird es damit nichts. Das Sommerferienprogramm muss zu großen Teilen ausfallen. Es finden sich einfach keine Betreuer mehr.