Nach Ansicht des Gutachters litt die 49-Jährige nach dem Selbstmord ihres Lebensgefährten und Vaters der Tochter mindestens vier Wochen lang an einer schweren depressiven Episode mit einer starken gedanklichen Einengung. Sie habe sich deshalb zum Suizid entschlossen und keine andere Alternative gesehen, als auch ihre Tochter umzubringen.
Weiterer Gutachter soll gehört werden
Die Steuerungsfähigkeit sei aufgehoben gewesen, sie habe nicht planvoll, sondern affektiv gehandelt, so der Gutachter weiter. Am Nachmittag soll ein weiterer Gutachter gehört werden, der nach Angaben des Gerichts in seinem Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt.
Mutter schildert unter Tränen die Tat
Am Vormittag hatte die Angeklagte unter Tränen ausgesagt, sie habe aufgrund ihrer schwierigen familiären Situation keinen Platz für ihre Tochter gehabt, an den sie sie guten Gewissens hätte abgeben können. Sie habe Schlafmittel besorgt, um sich und ihre Tochter umzubringen.
Die Neunjährige wollte von der bitteren Flüssigkeit aber nicht mehr als ein paar Schluck trinken. Als sie eingeschlafen war, drückte die Angeklagte ihr nach eigenen Angaben deshalb ein Kissen vors Gesicht. Sie habe sich kurz gewehrt, und sei dann gestorben. Die Angeklagte habe ihr ein Bild von ihrem Lebensgefährten in die Hand gegeben und sie aufs Sofa gelegt. Auf mehrere Arten habe sie dann versucht, sich selbst umzubringen.