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Riedberger Horn

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Gutachten zu Riedberger Horn

Gutachten zu Riedberger Horn

Nach der Änderung des Landesentwicklungsplans zur Ermöglichung der umstrittenen Skischaukel am Riedberger Horn sieht der Bund Naturschutz weiterhin das Projekt als unzulässig an. Heute präsentieren Umweltschützer ein Gutachten zum Riedberger Horn.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Im Auftrag des Umweltschutzverbands hat ein Geologen-Team eines Nürnberger Fachbüros den Hang, auf dem die Verbindungspiste zwischen den beiden Skigebieten Balderschwang und Grasgehren einmal verlaufen soll, untersucht. Nach Ansicht der Fachleute ist die Piste wegen der geologischen Situation am Riedberger Horn nicht genehmigungsfähig. Unter anderem auch, weil die Alpenkonvention den Bau und die Planierung von Pisten in geologisch labilem Gebiet verbietet.


Das Riedberger Horn ist anfällig für Hangabbrüche

Auch der Landesbund für Vogelschutz hatte sich vor einigen Wochen in ähnlicher Weise zu Wort gemeldet: Nach dem Murenabgang an der benachbarten Hörnerbahn in Bolsterlang warnte der LBV vor dem Bau weiterer Skipisten oder Lifte in einer geologischen Gefahrenzone. Das Landesamt für Umwelt hat das Riedberger Horn in seinen Gefahrenhinweiskarten als Gebiet ausgewiesen, das anfällig ist für Rutschungen und Hangabbrüche.


Landrat: Geologie am Riedberger Horn noch einmal prüfen

Der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz (CSU) sagte im Vorfeld der Vorstellung zu dem BN-Gutachten: Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für die Baumaßnahmen am Riedberger Horn müsse die Geologie dort ohnehin noch einmal geprüft werden. Wenn dann bestätigt werden sollte, dass das Ganze geologisch nicht umsetzbar ist, werde es mit Sicherheit ein Hindernis sein, um die Genehmigung auszustellen, so der Landrat.