Wie viel Schadenersatz ist angemessen für eine zu Unrecht erfolgte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie? Da gehen die Meinungen von Gustl Mollath und der bayerischen Staatsregierung offenbar gewaltig auseinander. 170.000 Euro seien ihm angeboten worden, so Mollath – viel zu wenig, findet der 61-Jährige.
Ministerium sieht nur geringe Chancen für Mollath
Wie viel Geld Mollath genau verlangt, das will er am Vormittag bei einer Pressekonferenz bekanntgeben. Da die außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Justizministerium keine Einigung brachten, will der Nürnberger nun Klage einreichen. Dann müsste ein Gericht entscheiden, wie viel Schadenersatz ihm zusteht. Das Ministerium schätzt Mollaths Chancen als sehr gering ein. Die angeblichen Schäden, die er durch seinen Aufenthalt in der Psychiatrie davongetragen haben will, könne Mollath nämlich nur lückenhaft belegen, so ein Sprecher des Ministeriums.