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Gustl Mollath

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Gustl Mollath fordert mehr als zwei Millionen Euro vom Freistaat

Gustl Mollath will den Freistaat Bayern auf Schadenersatz in Höhe von 2.104.108 Euro verklagen. Anfang kommender Woche will Mollath in München die Klage einreichen. Mollath saß mehrere Jahre zu Unrecht in der geschlossenen Psychiatrie.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Mehr als zwei Millionen Euro Schadensersatz will Gustl Mollath vor Gericht erstreiten. Das teilte er gemeinsam mit seinem Anwalt Hildebrecht Braun bei einer Pressekonferenz in München mit. Die Klage soll demnach Anfang der kommenden Woche beim Landgericht München I eingereicht werden.

Eigentum verloren und seelische Qualen erlitten

Die Schadenersatzforderung setzt sich zusammen aus dem materiellen Schaden – dazu gehören etwa der Verlust durch entgangenes Einkommen und der Entzug von Mollaths Haus in Nürnberg – und dem immateriellen Schaden. In der Klageschrift werden hierfür etwa der siebeneinhalbjährige Freiheitsentzug sowie die seelischen Qualen, die Mollath während der Zeit in der Psychiatrie erlitten hat, angeführt.

Erstes Angebot des Freistaats abgelehnt

Sowohl Mollath als auch sein Anwalt Braun äußerten die Hoffnung, dass es doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Staatsregierung kommt. Das hatten beide Seiten bereits versucht. Laut Mollath war ihm dabei eine Entschädigungszahlung von 170.000 Euro angeboten worden. Diese Summe lehnte er aber ab.

"Man kann nicht erwarten, dass man sich mit einem Butterbrot im Verhältnis zu dem, was tatsächlich verlustig gegangen ist, abspeisen lässt." Gustl Mollath

Er habe keinen Spaß daran, Gerichtsverfahren bestreiten zu müssen oder dort eine Rolle zu spielen. Aber er wolle sich dem Problem stellen, auch wenn es sehr schwer sei.

Zu Unrecht in der geschlossenen Psychiatrie

Mollath stand 2006 wegen Körperverletzungsvorwürfen seiner Frau vor Gericht. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach ihn zwar wegen Schuldunfähigkeit frei. Er wurde aber in die Psychiatrie eingewiesen, weil ihm ein Gutachter Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestierteNach mehr als sieben Jahren durfte er 2013 nach einem Wiederaufnahmeverfahren die Psychiatrie verlassen. Ein Jahr später wurde er freigesprochen.