Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung ist ein Landwirt vom Amtsgericht Günzburg verurteilt worden, weil er seine Tiere gequält hat. Außerdem wurde gegen ihn ein Haltungs- und Betreuungsverbot von Tieren über einen Zeitraum von einem Jahr und sechs Monaten ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schlechte Versorgung, schlechte Haltung der Tiere
Laut Anklage soll der Mann seine Kühe so schlecht gehalten haben, dass zwei Tiere gestorben sind. Außerdem sollen insgesamt elf Kühe erhebliche Schmerzen und Leiden zu ertragen gehabt haben. Sie sollen teilweise unterernährt gewesen sein und an Flüssigkeitsmangel gelitten haben.
Landwirt bestreitet Vorwürfe vor Gericht
Vor Gericht machten der Angeklagte, sowie seine Verteidiger, Angaben zu den einzelnen Fällen. So sei laut Angeklagtem eine Kuh etwa nach einer schweren Geburt so geschwächt gewesen, dass sie weder essen noch trinken wollte – er trage keine Schuld. Zu der ihm vorgeworfenen Unterernährung einiger Kühe sagte er, dass manche Tiere – je nach Rasse – weniger Gewicht hätten als andere. Außerdem habe er seine Kühe regelmäßig medizinisch behandelt. Er behauptete, dass gegen Ihn "Stimmung gemacht worden sei" – etwa seitens der Behörden und durch die Tierschutzorganisation PETA – und deswegen kein Tierarzt zur Behandlung mehr hätte kommen wollen.
Mängel in der Tierhaltung schon vor Jahren festgestellt
Laut Landratsamt war der Mann bereits 2005 ins Visier der Behörde geraten. Ein Tierarzt, der für das Landratsamt arbeitet, sagte aus, dass im Jahr 2018 erhebliche Mängel in der Tierhaltung festgestellt worden seien. Ein Tier sei etwa abgemagert gewesen und hätte unter anderem wegen Flüssigkeitsmangel nicht mehr aufstehen könne. Es habe deswegen getötet werden müssen. Der Landwirt sitzt derzeit bereits wegen Betrugs in einem anderen Fall in Haft.