Die Verteidigung des wegen Totschlags verurteilten Landwirts aus Birkhausen im Landkreis Donau-Ries will in Revision gehen: Ein Sprecher des Landgerichts Augsburg bestätigte dem BR, dass die Anwälte einen entsprechender Antrag gestellt haben. Die Angelegenheit geht nun zur Entscheidung an den Bundesgerichtshof.
Urteil im Güllemord-Prozess
Das Landgericht Augsburg hatte den 55-jähriger Landwirt am vergangenen Mittwoch (20.05.2020) wegen Totschlags zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts besteht kein Zweifel, dass er im September 2018 seine damals 51-jährige Frau auf dem gemeinsamen Bauernhof in Birkhausen umgebracht hat. Der Landwirt hat demnach seine Frau zuerst niedergeschlagen und sie dann mit Gülle übergossen, woran sie erstickt ist.
Verteidiger beantragen Revision
Die drei Verteidiger des Verurteilten wollen, dass der Prozess neu aufgerollt wird. Anwalt Peter Witting sagte dem BR, es gebe viele Hinweise, die für einen Unfall und nicht für Totschlag sprächen. Die Verteidigung geht davon aus, dass die Frau in die Güllegrube gestürzt ist und sich danach noch selbst befreit hat.
Kritik am Urteil des Landgerichts
Witting kritisierte im Gespräch mit dem BR die zuständigen Richter am Landgericht Augsburg scharf. Der Verteidiger bezeichnete es als "abenteuerlich", dass einige Beweisanträge der Verteidigung nicht zugelassen worden seien. Exemplarisch nannte er, dass selbst auf den Innenseiten der Socken, der Handschuhe und des BHs des Opfers Güllereste gefunden worden seien. Das sei nicht möglich, wenn die Frau nur mit Gülle übergossen worden wäre, so Witting.
Bundesgerichtshof muss über Revisionsantrag entscheiden
Über den Revisionsantrag der Verteidigung im Güllemord-Prozess muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden. Wenn der BGH Verfahrensfehler entdeckt, könnte der Fall neu aufgerollt werden. Bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe könnte laut einem Sprecher des Augsburger Landgerichts mehr als ein halbes Jahr vergehen.
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