Wer Mitglied im Bezirkstag oder Gemeinderat ist und eine Pflege-Auszeit machen will oder ein Auslandssemester, der muss sich bisher entscheiden: Gebe ich meinen Posten auf oder meinen Plan? Die Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt und fordert darin, dass man sich vertreten lassen kann - für drei Monate bis zu einem Jahr, und das sogar mehrmals per Amtszeit. Die Vertretung machen soll der jeweilige Nachrücker, bzw. Listen-Nachfolger.
Johannes Becker, kommunalpolitischer Sprecher der Grünen und Initiator des Gesetzentwurfs will das kommunale Ehrenamt so familienfreundlicher machen und "an die Lebenswirklichkeit anpassen". Zahlen zur Frage, wie groß hier der Bedarf nach Änderung ist, liegen den Grünen nicht vor.
Kostenübernahme bei Betreuung und Anspruch auf Freistellung
Die Grünen wollen außerdem zweite weitere Änderungen durchsetzen: Wer ein kommunales Ehrenamt hat und sich deshalb um eine Betreuung für Kinder oder Pflegebedürftige kümmern muss, soll die Kosten dafür voll erstattet bekommen. Außerdem sollen alle Arbeitgeber ihren Angestellten frei geben müssen, wenn die als Ratsmitglied an Sitzungen teilnehmen wollen. Also ein rechtlicher Anspruch auf Freistellung. Das bayerische Innenministerium wollte sich auf BR-Anfrage zum Vorschlag der Grünen zunächst noch nicht äußern. Man werde die Vorschläge erst einmal sorgfältig prüfen.
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