Die Umweltorganisation Greenpeace hat am Mittwoch eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Ziel ist, dass dem Kernkraftwerk Gundremmingen die Betriebsgenehmigung entzogen wird.
Greenpeace: Kernkraftwerk nicht gegen Terrorangriffe geschützt
Die Begründung von Greenpeace: Das Kernkraftwerk sei nicht ausreichend vor einem terroristischen Angriff, etwa mit Verkehrsflugzeugen, geschützt. Der Betonmantel beider Reaktoren sei zu dünn. Auch das Lager- und Abklingbecken stelle ein Sicherheitsrisiko dar, so der Vorwurf.
AKW-Betreiber sehen Klage gelassen entgegen
"Sowohl mit Blick auf die Anlagentechnik als auch mit Blick auf die Anlagensicherung erfüllt das Kernkraftwerk Gundremmingen alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen", versichern die Betreiber des AKWs auf Anfrage des BR. "Wir werden die Klage von Greenpeace inhaltlich prüfen und, sofern wir vom Gericht dazu aufgefordert werden, dort unsere Stellungnahme dazu vorbringen."
Block B geht Ende des Jahres vom Netz
Erst im November war bekannt geworden, dass in Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen fehlerhafte Hüllrohre verbaut sind. Die Brennstäbe sind offenbar dünner als zugelassen. Das bayerische Umweltministerium hatte darin allerdings kein Sicherheitsrisiko gesehen. Block B des AKW wird bereits Ende 2017 abgeschaltet, Block C darf noch bis Ende 2021 am Netz bleiben.