Am Ende waren sich alle einig: Der Täter von Grafing ist psychisch krank. Zum Schutz der Allgemeinheit muss er dauerhaft in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht werden. Das Gericht schloss sich in seinem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage an. Der 28-jährige Täter habe schwerste Straftaten begangen, erklärte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung, er habe heimtückisch gemordet, die Opfer waren überrascht von den Messerangriffen und völlig wehrlos. Doch: Zum Tatzeitpunkt war der Angreifer nicht schuldfähig, wegen einer Psychose konnte er seine Handlungen nicht bewusst steuern. Das hatte gestern bereits ein Sachverständiger bestätigt.
Urteil ist rechtskräftig
Ohne medizinische Behandlung gehe somit von diesem jungen Mann weiterhin eine massive Gefahr aus, so der Richter weiter. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Noch im Gerichtssaal erklärten der Verteidiger, der Staatsanwalt und alle vier Nebenklage-Vertreter, dass sie keine Rechtsmittel einlegen werden. Sie hatten in ihren Plädoyers übereinstimmend ebenfalls die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.
Im Wahn auf der Flucht vor Islamisten
Im Mai 2016 hatte der junge Mann aus Hessen in geistiger Verwirrung vier Männer mit einem Messer am Bahnhof Grafing angegriffen. Ein 56-Jähriger aus Wasserburg überlebte die Attacke nicht, die drei weiteren Opfer wurden schwer verletzt. Der Angreifer hatte vor Gericht gestanden, er habe in seinem Wahn gedacht, von Islamisten getötet zu werden. Deswegen wollte er aus Deutschland fliehen. Als er in der Nacht mit der letzten S-Bahn zufällig an der Endstation Grafing Bahnhof ankam, hatte er eine Vision. Allah habe ihm ein Zeichen gegeben: Wenn er selbst zum Islam konvertiere und ein Menschenopfer erbringe, dann würde er nicht getötet werden.