"Sie fahren im verkehrsberuhigten Bereich, wie schnell dürfen Sie denn hier fahren", fragt Michael Schmied einen Autofahrer im Sheridanviertel. "Zehn Stundenkilometer", müssten doch erlaubt sein, meint dieser. "Vier bis sieben Stundenkilometer im verkehrsberuhigten Bereich", erklärt ihm Schmied. Er ist Verkehrsüberwacher beim Ordnungsdienst der Stadt Augsburg. In blauer Uniform, mit Schildmütze und Funkknopf im Ohr bremst er allzu flotte Autofahrer(innen) aus. Das erledigt er ganz ohne eine Radarpistole. Er läuft einfach neben dem kontrollierten Auto her und spricht die Fahrer, wenn nötig, an:
"Ersten Gang einlegen, einfach nur rollen lassen und kein Gas geben. Dann ist das die optimale Geschwindigkeit." Michael Schmied, Verkehrsüberwacher in Augsburg
Der kontrollierte Autofahrer verspricht, sich künftig daran zu halten. Tut er es nicht, riskiert er ein Verwarngeld. Dass sich Verkehrsüberwacher in Spielstraßen allein auf ihr gutes Auge verlassen, ist völlig korrekt, sagt Robert Port vom Ordnungsdienst der Stadt.
"Im verkehrsberuhigten Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit. Das sind vier bis maximal sieben Kilometer. Hierzu wird unser Personal ausgiebig geschult. Das ist die rechtliche Grundlage." Robert Port, Ordnungsdienst der Stadt Augsburg
Kläger ohne Erfolg
15 Euro Verwarngeld können die Verkehrsüberwacher verhängen. Dagegen wird teils geklagt. Bis jetzt aber, sagt Port, habe es in seinem Bereich noch keinen Freispruch gegeben.
Das nicht alle Autofahrer einsichtig seien, berichtet auch Michael Schmied von seinen Kontrollen. Die wollten dann oft eine genaue Geschwindigkeitsgrenze mit fester Stundenkilometerzahl. Die aber gibt es so nicht.
"Es ist, wie gesagt, Schrittgeschwindigkeit, und da haben viele ein Problem, das einzuschätzen." Verkehrsüberwacher Michael Schmied