Gab es einen mündlichen Vertragsabschluss oder nicht? Darum geht es im Prozess eines geplatzten Maskendeals.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Daniel Karmann
Videobeitrag

Gescheiterter Maskendeal vor Gericht: Wichtige Zeugen sagen aus

Videobeitrag
>

Gescheiterter Maskendeal vor Gericht: Wichtige Zeugen sagen aus

Gescheiterter Maskendeal vor Gericht: Wichtige Zeugen sagen aus

Gab es einen mündlichen Vertragsabschluss oder nicht? Darum ging es heute im Prozess eines geplatzten Maskendeals zwischen der bayerischen Staatsregierung und einem Unternehmer. Zeugen haben vor dem Münchner Landgericht unterschiedlich ausgesagt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Im Prozess um einen geplatzten Maskendeal zwischen der bayerischen Staatsregierung und einem Unternehmer aus dem unterfränkischen Würzburg haben heute drei wichtige Zeugen vor dem Landgericht München I ausgesagt.

Wichtiger Zeuge: Freund von Unternehmen

Zu den Zeugen gehörte auch ein Freund des betroffenen Unternehmers, der eine entscheidende Rolle in dem Maskendeal spielen soll. Laut eigener Aussage soll er auch die damalige Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) gut gekannt haben, da er der Skilehrer ihrer Kinder war. Weil dem Freistaat die angebotenen Masken zunächst zu teuer waren, sollte der Skilehrer als Vermittler fungieren. Daraufhin kam es zu einem entscheidenden Telefonat zwischen dem Mann und einem Vertreter des Gesundheitsministeriums.

Zentrale Frage: Mündlicher Vertragsabschluss oder nicht?

In dem Prozess geht es nun um die Frage, ob in diesem Telefonat ein mündlicher Vertrag zustande gekommen war oder nicht. Der Skilehrer sagte: Getreu des Mottos "ein Mann, ein Wort" habe es in dem Telefonat eine mündliche Zusage seitens des Ministeriums-Vertreters gegeben. Demnach soll der Ministeriums-Vertreter gesagt haben: "Da hat ihr Freund doch ein gutes Geschäft gemacht." Der Skilehrer sei unter anderem aufgrund dieser Aussage davon ausgegangen, dass alles klappt.

Der Ministeriums-Vertreter hingegen sagte aus, dass es in dem Telefonat nie zu einem finalen Vertragsabschluss gekommen sei. Zwar habe man sich auf einen Preis von 4,50 Euro pro Maske geeinigt, doch für Vertragsabschlüsse sei zu diesem Zeitpunkt das Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zuständig gewesen.

LGL: "Return to sender"

Das LGL habe die Masken jedoch abgelehnt, weil sie den angeforderten Qualitätsanforderungen nicht entsprochen hätten. Das sagte ein Sachverständiger des LGL ebenfalls am heutigen zweiten Prozesstag aus. "Wir haben dann gesagt: return to sender", so der Sachverständige wörtlich. Die Masken sollten den Qualitätsansprüchen einer Arbeitsschutzmaske entsprechen, also Ärzte und Pfleger schützen, oder aber einen vergleichbaren Standard aufweisen.

Masken im Wert von 1,5 Millionen Euro

Der Unternehmer war vor Gericht gezogen, weil er bereits in finanzielle Vorleistung gegangen war. Insgesamt handelt es sich um 500.000 Masken im Wert von 1,5 Millionen Euro. Das Gericht muss nun beurteilen, ob es sich bei dem Telefonat um einen Vertragsabschluss handelte und ob die angebotenen Masken dem Qualitätskriterium "vergleichbar" entsprochen haben. Einen unterschriebenen Vertrag hat zwischen dem unterfränkischen Unternehmer und dem Freistaat hat es nie gegeben.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!