Konkret ging es um zwei abgestorbene Ebereschen, eine Kirsche sowie einen Goldregen. Der Vermieter hatte die Bäume und Sträucher fällen lassen und die Kosten dafür auf die Nebenkostenabrechnung seines Mieters gesetzt. Der war damit gar nicht einverstanden und zog vor Gericht. Doch sowohl das Amtsgericht als auch jetzt das Landgericht München geben dem Vermieter recht.
Baumfällen gehört zur Gartenpflege
Das Fällen abgestorbener Bäume gehöre zur Gartenpflege. Die Kosten dürfe der Vermieter deshalb als Betriebskosten umlegen, so das Landgericht.
Es handele sich nicht um außergewöhnliche Kosten, die nicht berechenbar seien. Dass Bäume absterben, sei schließlich eine natürliche Entwicklung - das Fällen eine notwendige Maßnahme, die der Mieter bezahlen muss.
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