Die beiden Rechtsanwälte sehen das Recht auf freie Wahl in Bayern verletzt, da hier nur die CSU zur Wahl steht. Schuld daran ist ihrer Meinung nach der Bundeswahlleiter. Dieser ist in Wiesbaden ansässig, weshalb die Klage beim dortigen Verwaltungsgericht landete.
Die Klage wurde abgewiesen, da das Gericht keine Rechtsgrundlage für das Begehren sieht. Die CDU könne in Bayern nur über eine Bundesliste gewählt werden. Das Bundeswahlgesetz sieht aber nur Landeslisten vor. Die CDU hatte allerdings erst im Oktober die Gründung eines CDU-Landesverbandes in Bayern gerichtlich verbieten lassen.
Aber das Verwaltungsgericht Wiesbaden ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls für die Kläger die Berufung zu. Darüber muss jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheiden. Die Kläger wollten ursprünglich als nächstes direkt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.