Einer der Kläger hatte angegeben, dass die fast 200 Meter hohen Windräder sein etwa 500 Meter entferntes Grundstück unzumutbar belasten würden. Er fürchtete Lärm und fühlte sich von der wuchtigen Anlage optisch erdrückt.
Das Verwaltungsgericht Ansbach folgte dem bei seiner Entscheidung am Mittwoch (05.08.15) nicht. Ein Lärmgutachten habe keine Belastungen ergeben, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Kläger habe außerdem bei der Lage seines Grundstückes mit einer möglichen benachbarten Windkraftanlage rechnen müssen.
Wohngebiet nicht beeinträchtigt
Der benachbarte Markt Burghaslach hatte gegen die geplanten Windräder geklagt, weil die Anlage das etwa ein Kilometer entfernte Wohngebiet "Am Dillenberg" beeinträchtigen würde. Auch diese Klage wurde abgewiesen. Die Ansbacher Richter befanden, dass das Wohngebiet nach Süden und damit nicht in Richtung der Windräder ausgerichtet sei.
Vertagung wegen neuer Prüfung
Das Verfahren einer weiteren Klägerin wurde auf den 16. September vertagt. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hatte während der laufenden Verhandlung eine nötige Prüfung nachgeholt. Das war der Rechtsanwältin der Anwohnerin aber nicht mitgeteilt worden.