Der Gastronom hatte gegen eine Auflage der Stadt geklagt, die es ihm verbietet, Döner nach 22 Uhr im Straßenverkauf anzubieten. Die Stadt hatte damit auf Anwohnerbeschwerden wegen Lärms reagiert.
Das Verwaltungsgericht habe die Klage des Mannes abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Richter legten ihr Urteil schriftlich vor, nachdem beide Parteien auf eine weitere mündliche Verhandlung verzichtet hatten. Die Verhandlung war im August ohne Entscheidung vertagt worden.
Keine Beschränkung für Verkauf im Döner-Imbiss
Nach Auskunft der Stadtverwaltung darf der Besitzer in seinem Imbiss Döner bis frühmorgens verkaufen. Kempten hat zwischen 5 und 6 Uhr morgens nur eine Putz-, aber keine Sperrstunde für Gaststätten. Untersagt bleibt dem Dönerbesitzer der Straßenverkauf während der Nacht.
Anwahlt: Lärm kommt von Gästen umliegender Wirtschaften
"Ab 22.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Darauf hat der Bürger einen Anspruch", hatte Richterin Beate Schabert-Zeidler im August gesagt. Aus Sicht von Klaus-Dieter Maier, dem Anwalt des Imbiss-Betreibers, war nicht der Döner-Laden für den nächtlichen Lärm verantwortlich, sondern die umliegenden Wirtschaften, die bis in die Nacht Alkohol ausschenken dürfen.