Zu sehen ist Spielzeug in einer Kita (Symbolbild)
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Das Landgericht München hat der Klage auf Rückerstattung von vier Monaten Kindergartengebühren gegen eine Kita stattgegeben (Symbolbild).

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Gericht kippt einseitige Kündigungsklausel von Kita-Betreiber

Gericht kippt einseitige Kündigungsklausel von Kita-Betreiber

Eltern vs. Kita vor Gericht: Das Landgericht München hat eine einseitige Kündigungsklausel in Betreuungsverträgen für zwei Kinder gekippt. Mit dem Urteil gab es den Eltern recht, die geklagt hatten und jetzt einige Tausend Euro erstattet bekommen.

Das Landgericht München I hat am Dienstag eine Klausel in den Betreuungsverträgen für zwei Kinder gekippt, da die Passage unfair sei. Mit dem Urteil gab es den Eltern recht, die gegen die Betreiber eines privaten Kindergartens geklagt hatten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Gericht: Durch Klausel "verbotene Benachteiligung"

Die Kita hatte in den Verträgen das Recht zur Kündigung vor Start der Vertragslaufzeit einseitig für die Eltern ausgeschlossen. Das sah das Gericht als verbotene Benachteiligung.

Kita pochte auf Kündigungsausschluss für Eltern

Der Hintergrund: Im konkreten Fall hatten die Eltern bereits im November 2020 einen Vertrag über die Betreuung ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen – also mit mehr als einem Jahr Vorlauf. Im März 2021, immer noch ein Dreivierteljahr vor Beginn der Betreuung, kündigten die Eltern die Betreuungsverträge aus familiären Gründen.

Kita bucht Geld ab ohne Betreuung der Kinder

Die Betreiber des Kindergartens pochten aber auf den Kündigungsausschluss vor Start. Zusammen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende hätte der Vertrag dann erst zum 30. April 2022 geendet. Das Unternehmen buchte die Gebühren für vier Monate in Höhe von 6.320 Euro vom Konto der Eltern ab, obwohl die beiden Kinder nie betreut wurden.

Gericht gibt Eltern recht

Dagegen klagten die Eltern und bekamen nun recht. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es die Eltern unangemessen benachteilige, wenn nur ihnen die Kündigung vor Beginn der Vertragslaufzeit untersagt werde. Außerdem hätten die Eltern der Regelung zufolge auch dann zahlen müssen, wenn die Betreuungsplätze an andere Kinder vergeben worden wären, wodurch der Kindergarten über vier Monate doppelt bezahlt worden wäre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Informationen von dpa

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