Felbinger und RA Martin Reymann-Brauer

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Gericht: Felbinger-Urteil soll der Abschreckung dienen

Günther Felbingers Taten waren kein Kavaliersdelikt: Das betonte die Richterin, die den Landtagsabgeordneten wegen Betrugs zu 17 Monaten auf Bewährung verurteilt hat. Zudem verhängte sie eine Auflage mit "monatlicher Denkzettelfunktion".

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Der 55-jährige Landtagsabgeordnete Günther Felbinger wurde heute vom Landgericht München I zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt.

Der ehemalige Freie Wähler Politiker Günther Felbinger hat das Urteil regungslos hingenommen. Er wollte sich nicht äußern, sein Verteidiger zeigte sich jedoch davon überrascht, dass das Gericht die abschreckende Wirkung des Urteils so stark betont hat. Das Strafmaß geht für den Verteidiger jedoch so in Ordnung.

Die Öffentlichkeit soll aus dem Urteil lernen

Richterin Elisabeth Ehrl sah durch den Prozess die Betrugsvorwürfe vollständig bestätigt. Aus ihrem Urteil solle die Öffentlichkeit lernen, dass Felbingers Betrügereien kein Kavaliersdelikt seien und konsequent verfolgt würden.

Als Bewährungsauflage muss Felbinger zudem drei Jahre lang eine monatliche Summe zwischen 800 und 450 Euro zahlen, insgesamt gut 22.150 Euro. Richterin Ehrl nennt das eine "monatliche Denkzettelfunktion".

Unklar, ob Felbinger Landtagsabgeordneter bleibt

Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass Felbinger ein Geständnis abgelegt habe und bereits 65.000 Euro an die geschädigte Landtagskasse zurückgezahlt habe.

Felbinger kann noch bis Herbst Landtagsabgeordneter bleiben. Ob er sein Mandat vorzeitig niederlegt, wollte sein Verteidiger nicht sagen.