Das Landgericht Hof sieht es als erwiesen an, dass der Mann mehrmals ein sieben Jahre altes Mädchen und ihren achtjährigen Bruder missbraucht hat. Nun kann er nach seiner Haftstrafe erst dann wieder in Freiheit entlassen werden, wenn gesichert ist, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
Kinder an abgelegene Orte gebracht und missbraucht
Der 62-Jährige hatte die Kinder mehrfach an einer Bushaltestelle in der Nähe ihres Hortes abgepasst und ist mit ihnen in seinem Auto zu abgelegenen Stellen hinter leerstehenden Gebäuden und Parkplätze gefahren. Dort mussten sich die Kinder zum Teil ausziehen. Er berührte und fotografierte die beiden oder ließ sich selbst vom Achtjährigen bei den Missbrauchshandlungen an der kleinen Schwester fotografieren. Zusätzlich zu dem Geschwisterpaar verging sich der Mann an seiner dreijährigen Stief-Enkeltochter und an einem achtjährigen Mädchen aus der Verwandtschaft.
Mann bereits vorbestraft
Der Mann hatte bereits wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter eine dreijährige Haftstrafe abgesessen. Er verweigerte 2012 aber eine Therapie, weil er sich als zu Unrecht verurteilt sah.