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Gericht erklärt frühere Mietpreisbremse in Bayern für unwirksam

Gericht erklärt frühere Mietpreisbremse in Bayern für unwirksam

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die frühere Fassung der bayerischen Mietpreisbremsenverordnung unwirksam ist. Das gilt für den Zeitraum seit der Einführung der Mietpreisbremse 2015 bis Juli 2017. Von Eva Limmer

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Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Münchner Amtsgerichts vom Juni 2017. Zwei Münchner Mieter hatten ihre Vermieterin verklagt. Da sie für ihre Wohnung in der Maxvorstadt 500 Euro mehr als die ortsübliche Miete bezahlten, wollten sie eine Auskunft über die frühere Grundmiete erstreiten als Vorbereitung für eine Rückforderungsklage über zu viel bezahlte Miete.

Nicht genau genug begründet

Grund für die Abweisung der Klage: Die bayerische Staatsregierung war bei der Ausgestaltung der Mietpreisverordnung nicht genau genug. Sie hatte nicht ausreichend begründet, wann in Gemeinden oder Stadtteilen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt, in dem dann die Mietpreisbremse greift. Erst im Juli 2017 besserte das bayerische Justizministerium nach. Diese nachgeschobene Begründung auf über 100 Seiten kann laut Landgericht jedoch nicht rückwirkend angewandt werden.

In 137 bayerischen Gemeinden eingeführt

Die Mietpreisbremse war somit in Bayern seit ihrer Einführung im August 2015 bis Juli 2017 nicht anwendbar. Ob die nachgebesserte Bayerische Verordnung zur Mietpreisbremse in Zukunft wirksam ist, konnte das Gericht nicht entscheiden. Das wird sich laut Mieterverein München erst bei einem neuen Rechtsstreit anderer Mieter und Vermieter zeigen. Die sogenannte Mietpreisbremse ist ein Bundesgesetz, die Ausgestaltung jedoch Ländersache. In Bayern ist die Mietpreisbremse bislang in 137 Gemeinden eingeführt worden.