Kunden beim Inspizieren der Kleidung auf einem Flohmarkt (Symbolbild)
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Geldstrafe für Verkäufer von gefälschten Markenprodukten

Geldstrafe für Verkäufer von gefälschten Markenprodukten

Auf einem Augsburger Flohmarkt soll ein Mann etwa 200 gefälschte Marken-Kleidungsstücke verkauft haben. Deshalb wurde der 34-Jährige zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt. Seinen Einspruch hat er am Mittwoch zurückgezogen - mit gutem Grund.

Ein 34-Jahre alter Mann musste sich heute vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, auf einem Flohmarkt in Augsburg ca. 200 gefälschte Marken-Kleidungsstücke verkauft zu haben. Wie das Gericht mitteilt, hat der Angeklagte in der Hauptverhandlung seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen. Es bleibt daher bei der festgesetzten Geldstrafe von 2.700 Euro.

Verkauf kann Gefängnisstrafe für nach sich ziehen

Der gewerbsmäßige Handel mit Fälschungen ist strafbar. Eine Geldstrafe ist eher die Regel. Verkäuferinnen und Verkäufern kann sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Wenn dagegen eine Person nachweislich für den privaten Gebrauch eine Fälschung kauft und kein Weiterverkauf stattfindet, darf diese behalten werden, eine Strafe droht nicht.

Plagiate verursachen wirtschaftliche Milliardenschäden

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) schätzen, dass alleine 2019 Fake-Produkte einen Schaden von rund 412 Milliarden Euro verursacht haben. Das sind etwa 2,5 Prozent des weltweiten Handels.

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