Das Justizgebäude in Regensburg
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Das Amtsgericht Regensburg hat den Anfang Januar geflohenen verurteilten Mörder zu einer zusätzlichen Haftstrafe verurteilt.

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Geflohener Mörder zu weiterer Haftstrafe verurteilt

Der Anfang Januar aus dem Amtsgericht Regensburg geflohene Mörder hat in Abwesenheit eine zusätzliche Gefängnisstrafe erhalten. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Mann zu einem Jahr Haft wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Mit einem Sprung aus einem Fenster im Regensburger Amtsgericht war ein verurteilter Mörder Anfang Januar in Freiheit gelangt. Drei Tage später wurde der 40-Jährige in Frankreich gefasst, wo er seither in Haft sitzt. Er soll demnächst nach Bayern ausgeliefert werden. Jetzt hat das Amtsgericht Regensburg den Mann in Abwesenheit zu einer weiteren Gefängnisstrafe verurteilt.

Flucht wird nicht bestraft

Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bekam der bereits vor zehn Jahren verurteilte Mörder ein weiteres Jahr Haft auferlegt – zusätzlich zu der bereits bestehenden Haftstrafe, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg am Freitag sagte.

Für die Flucht kann er in Deutschland rechtlich nicht belangt werden, wie der Sprecher weiter erklärte. Die Behörde ermittele aber noch zu möglichen Fluchthelfern in Deutschland sowie gegen Unbekannt wegen der geglückten Flucht aus dem Amtsgericht.

  • Zum Artikel: Geflohener Mörder hatte womöglich Helfer

Wegen des Urteils vor dem Amtsgericht beantragte die Regensburger Staatsanwaltschaft wie auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Auslieferung des Mannes.

2013 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

2013 war der Algerier bereits wegen Mordes an einer Kiosk-Besitzerin in Nürnberg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, die er zunächst in der JVA Straubing verbüßte. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte dort war er nach Würzburg verlegt worden und musste sich vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten.

Noch im Januar soll der Mann nach Bayern ausgeliefert werden. In welche Justizvollzugsanstalt der verurteilte Mörder verlegt wird, ist nicht bekannt. Die beiden beteiligten Staatsanwaltschaften werden dazu laut Sprechern keine Angaben machen.

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