Der Brief stammt - einem Mitglied des Untersuchungsausschusses zufolge - vom damaligen EU-Wettbewerbskommissar Almunia. Darin soll der Spanier die bayerische Staatsregierung darauf hingewiesen haben, dass es dem Freistaat durchaus erlaubt gewesen sei, für die 33.000 Wohnungen der eigenen Landesbank mitzubieten. Lediglich ein überhöhtes Angebot seitens der öffentlichen Hand sei nicht zulässig gewesen. Markus Söder, damals als Finanzminister für den Verkauf der GBW-Wohnungen zuständig, hatte dagegen immer wieder betont, dass die Europäische Union nicht zulasse, dass der Freistaat die Wohnungen kaufe. Den Zuschlag für die GBW-Wohnungen hatte am Ende ein privates Konsortium um die Augsburger Immobiliengesellschaft Patrizia erhalten.
Vorstandsvorsitzende im Zeugenstand
Heute müssen vor dem Untersuchungsausschuss die früheren Vorstandsvorsitzenden Michael Kemmer und Gerd Häusler aussagen und auf diese Fragen antworten. Letzterer hatte die Bank während des Verkaufs der Landesbank-Tochter GBW geleitet.
Gestern Zeugen nicht erschienen
Bei der gestrigen Sitzung hätten eigentlich vier Beamte der EU-Kommission Licht ins Dunkel bringen sollen. Sie hätten möglicherweise klarstellen können, ob die EU dem Freistaat verboten hat, mitzubieten. Jedoch sind die Zeugen überraschenderweise nicht erschienen. Der Grund: Sie hatten von ihrer Behörde keine Aussagegenehmigung bekommen. Immerhin sagte die EU-Kommission zu, die vom Ausschuss gestellten Fragen schriftlich zu beantworten.
Trotzdem glaubt die Opposition nicht, dass diese Fragen auf Anhieb zufriedenstellend beantwortet werden. Da zeichnet sich ein reger Briefwechsel zwischen dem Untersuchungsausschuss in München und der EU-Kommission in Brüssel ab. Zumal zu einem späteren Zeitpunkt auch noch der frühere EU-Wettbewerbskommissar Almunia sowie seine Vorgängerin als Zeugen erscheinen wollen. Aber auch sie werden eine Aussagegenehmigung aus Brüssel brauchen.
Ausländische Zeugen kann man nicht zwingen
Obwohl eine Ladung vor den Untersuchungsausschuss mit einer Ladung vor Gericht gleichzusetzen ist, ist es bei ausländischen Zeugen offenbar nicht so einfach, sie vor einen Untersuchungsausschuss zu bekommen – noch dazu auf Landesebene. Laut dem Ausschussvorsitzenden Alexander König (CSU) liegt das daran, dass man Ausländer nicht mit den Mitteln der Strafprozessordnung zwingen kann, zu erscheinen. Das gelte sogar dann, wenn es sich um deutsche Staatsbürger handeln sollte, die ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben. Denn wenn sie keine Aussagegenehmigung ihrer Behörde bekommen, gebe es keine Handhabe.
EU-Kommission gibt schriftlich Auskunft
Immerhin konnte der Landtag direkt Kontakt zur EU-Kommission aufnehmen – was nicht unbedingt üblich ist. Denn der offizielle Weg geht über das Auswärtige Amt in Berlin, das sich dann mit den zuständigen Gremien in Brüssel in Verbindung setzt. Allerdings räumt auch das Außenministerium ein, schon seit Jahren keinen solchen Fall mehr gehabt zu haben.
Das Ganze ist sehr bedauerlich, findet Volkmar Halbleib (SPD), denn die EU-Mitarbeiter spielen in dem Verfahren eine zentrale Rolle.
"Uns fehlt sozusagen die Überprüfung durch die unmittelbare Befragung. Das werden wir schriftlich nachholen und dann werden wir eventuell noch einmal die Zeugen, die sich dazu geäußert haben und nicht der EU-Kommission angehören, auch noch mal vorladen und ihnen die Aussagen der EU-Kommission vorhalten.“
Mühsame Arbeit des Untersuchungsausschusses
Auch Thomas Mütze von den Grünen macht gute Miene zum bösen Spiel.
"Wenn die das so wollen, dann müssen wir sie mit dem konfrontieren, was wir schriftlich haben. Und das sind Briefe und Unterlagen, die wir haben im Untersuchungsausschuss – dann können sie die auch nicht mehr schönreden.“
Peter Bauer (Freie Wähler) nimmt das Problem ebenfalls sportlich. Ein Untersuchungsausschuss sei ja keine Kurzstrecke sondern ein Marathon, und man sei schließlich erst am Anfang. Allerdings muss der erst vor gut einem Monat eingesetzte Untersuchungsausschuss seine Arbeit in vier Monaten abgeschlossen haben – denn dann wird in Bayern gewählt.