Bildrechte: BR/Julia Müller
Bildbeitrag

Eine Signalleuchte an einer Baustelle

Bildbeitrag
>

FW fordern Stichtagsregelung bei Straßenausbaubeiträgen

FW fordern Stichtagsregelung bei Straßenausbaubeiträgen

Die Freien Wähler im Landtag fordern eine großzügige Stichtagsregelung, um Bürger und Gemeinden bei den Straßenausbaubeiträgen (Strabs) zu entlasten. Dafür haben sie jetzt ihren Gesetzentwurf vom vergangenen November präzisiert. Von A. Wilsdorff

Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

Demnach sollen Bürger vier Jahre rückwirkend (bis zum 1. Januar 2014) schon bezahltes Geld für den Straßenausbau von ihren Gemeinden zurück erstattet bekommen. Die Kommunen sollen diese Summen wiederum vom Freistaat erhalten. Für FW-Fraktions-Chef Hubert Aiwanger sei nur ein solche Regelung "gerecht" und schaffe "die nötige Rechtssicherheit".

CSU soll bei Strabs-Abschaffung nachbessern

Die CSU müsse ihre Abschaffungspläne für die Straßenausbaubeiträge in diesem Sinne nachbessern. Außerdem wollen die Freien Wähler alle Gemeinden künftig gleich stellen – egal ob sie eine Straßenausbausatzung hatten oder nicht.

Freie Wähler halten an Volksbegehren fest

Ab 1.1.2018 sollten alle Gemeinden von gleichen staatlichen Fördermaßnahmen profitieren dürfen, so der Gesetzentwurf. Keine Gemeinde dürfe dafür bestraft werden, wenn sie in der Vergangenheit auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet habe, so Aiwanger. An ihrem Volksbegehren gegen die Straßenausbaubeiträge wollen die Freien Wähler trotz des Einlenkens der CSU "bis auf weiteres" festhalten.

Die CSU hatte bei ihrer Klausur Mitte Januar das Aus der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Übergangsregelungen und die finanzielle Unterstützung der Kommunen sollten mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden. Anfang Februar wies das bayerische Innenministerium dann alle Gemeinden, Landratsämter und Städte im Freistaat schriftlich darauf hin, dass vorerst keine entsprechenden Bescheide mehr verschickt werden sollen. Die Abschaffung der Beiträge könnte Schätzungen zufolge Kosten im dreistelligen Millionenbereich nach sich ziehen.