Der Vorfall hatte sich nach einem Spiel des FC Bayern München gegen den TSV 1860 München im Dezember 2007 ereignet. Um die rivalisierenden Fangruppen zu trennen, riegelte die Polizei einen Fanblock ab. Als die beiden Kläger das Stadion nach der Blocksperre verlassen wollten und es am Ausgang zu einem Gedränge kam, wurden sie von Polizisten des Unterstützungskommandos (USK) mit Schlagstöcken und Pfefferspray verletzt. Selbst als einer der beiden Fans auf dem Boden lag, prügelten die Polizisten noch auf ihn ein. Die Männer aus Schwaben erstatteten danach Anzeige wegen Körperverletzung.
Staatsanwaltschaft: Einsatz war unverhältnismäßig
Obwohl die Staatsanwaltschaft bereits 2008 feststellte, dass die Polizei "Schlagstöcke gegen Fans, einschließlich Frauen und Kinder, unverhältnismäßig und ohne offizielle Anordnung oder Genehmigung" verwendet hatte, wurden die Ermittlungen eingestellt. Der Grund: Die Polizisten trugen schwarze Uniformen und Helme ohne Kennzeichnung oder Namensschilder. Sie konnten also nicht eindeutig identifiziert werden. Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde 2015 nicht zur Entscheidung angenommen.
2.000 Euro Entschädigung
Die Straßburger Richter vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisierten nun, dass dieser "Einsatz von behelmten Polizisten ohne identifizierende Merkmale und die daraus resultierenden Schwierigkeiten" während der Ermittlungen nicht ausreichend ausgeglichen worden seien. So sei Videomaterial nur teilweise ausgewertet worden, zudem seien nicht alle Beamte befragt worden. Die beiden Fans aus Illertissen und Harburg bekommen nun eine Entschädigung von jeweils 2.000 Euro.