Der bayerische Landtag hat auf Initiative der Staatsregierung über eine Änderung des bayerischen Denkmalschutzgesetzes beraten. Denn oft bremst der Denkmalschutz etwa den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern aus.
Kunstminister Markus Blume (CSU) würdigte das alte Gesetz zwar als Bewahrer des kulturellen Erbes Bayerns, aber es müsse auch mit der Zeit gehen. "Denkmalschutz ist per se Klimaschutz", so Blume. Darum soll der neue Gesetzentwurf den Einsatz erneuerbarer Energien an denkmalgeschützten Gebäuden ermöglichen.
Solar-Module auf denkmalgeschützten Dächern
Die Pläne der Staatsregierung sehen einen erleichterten Bau von Photovoltaik(PV)-Modulen auf denkmalgeschützten Dächern vor, um einen zusätzlichen Beitrag zur Energiewende in Bayern zu leisten. Das gelte insbesondere für Flächen, die nicht öffentlich einsehbar sind. Der Erhalt des kulturellen Erbes steht laut Blume weiter im Mittelpunkt des Denkmalschutzes.
Sabine Weigand von den Grünen beurteilte die Änderungspläne am Denkmalschutz grundsätzlich positiv, forderte aber zusätzliches Geld für Solaranlagen auf geschützten Dächern: "Das Ganze wird stehen und fallen mit den Fördermitteln. Denn die teuren, denkmalverträglichen PV-Anlagen werden sich die meisten Eigentümer ohne Hilfe nicht leisten können."
Für den Denkmalschutz gibt es beispielsweise PV-Module in Biberschwanz- oder Schieferoptik. Diese sind aber deutlich teurer als die klassischen, schwarzen PV-Module.
Windräder auch in Denkmalnähe
Auch bei der Windkraft gibt es Änderungspläne. Bisher müssen Windräder aufwendige Erlaubnisverfahren durchlaufen, bevor sie in der Nähe von Denkmälern gebaut werden dürfen. "Nur noch im Umfeld von knapp 100 herausragenden Einzeldenkmälern, die landschaftsprägend sind, soll dieses Erlaubnisverfahren durchgeführt werden, ansonsten soll es gänzlich entfallen", erklärte Kunstminister Blume.
Die Grünen begrüßten diese Pläne zur Gesetzesänderung, kritisierten aber, dass bisher nicht der Denkmalschutz dem Ausbau der Windenergie in Bayern im Weg stand, sondern die 10-H-Regelung.
Bayern will gegen Schatzsucher vorgehen
Neben Lockerungen sieht der Gesetzentwurf auch Verschärfungen beim Denkmalschutz vor. Begehungen mit Metallsonden, insbesondere bei eingetragenen Bodendenkmälern wie zum Beispiel Grabstätten, sollen verboten werden. "Bayern ist kein Selbstbedienungsladen für Schatzräuber", sagte Markus Blume.
Für Bodendenkmäler plant Bayern erstmals "ein Schatzregal". Die Funde "redlicher Entdecker" (die ohne Metallsonde gesucht hatten) sollen dort nach Plänen Blumes gesammelt werden. Die Finder sollen dafür in Zukunft eine Belohnung erhalten. Für die Grundstückseigentümer sind Ausgleichszahlungen vorgesehen.
Ingo Hahn von der AfD kritisierte an diesen Plänen, Hobbysucher und Sondengänger würden durch den Gesetzentwurf kriminalisiert. "Es gibt viele Schatzsucher, die ihre Funde melden und dadurch zum kulturellen Schatz einen wertvollen Beitrag leisten", sagte Hahn.
Nach der ersten Lesung im Landtag wird sich nun der zuständige Ausschuss für Wissenschaft und Kunst mit der Gesetzesnovelle zum Denkmalschutz beschäftigen.
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