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Richterhammer auf Strafgesetzbuch

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Freyung: Bewährungsstrafe wegen doppelter Buchführung

Freyung: Bewährungsstrafe wegen doppelter Buchführung

Das Amtsgericht hat den Geschäftsführer einer Holzbaufirma im Landkreis Freyung-Grafenau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 62-Jährige hat bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Das Amtsgericht Freyung hat den 62-jährigen Geschäftsführer einer Holzbaufirma zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Mann hat 15 Jahre lang bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer nicht bzw. nicht vollständig bei den zuständigen Einzugsstellen angemeldet. Der Sozialkasse sind damit enorme Schäden entstanden. Auch sein Buchhalter bekam eine Bewährungsstrafe aufgebrummt.

Doppelte Buchführung an der Tagesordnung

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Passau hatten ergeben, dass der Verurteilte von 1999 bis 2014 Zahlungen über den gemeldeten Lohn hinaus unter anderem für Urlaub und Überstunden veranlasst hatte. Der Schaden für die Sozialkassen liegt bei etwa 460.000 Euro.

Doppelte Buchführung war bei der Firma an der Tagesordnung. Ein 43-jähriger Angestellter hat neben den computergestützten Aufzeichnungen auch handschriftliche angefertigt, um den Überblick bei der Auszahlung des Schwarzlohns zu behalten.

Strafmilderung für beide Angeklagte

Der Angestellte wurde zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht rechnete dem Chef der Holzbaufirma strafmildernd an, dass er "in erheblicher Weise um Schadens- Wiedergutmachung" bemüht gewesen sei. Dem Buchhalter wurde zugute gehalten, dass er auf Weisung seines Chefs gehandelt habe.