Das Hilfsprogramm sieht finanzielle Zuschüsse für Landkreise und kreisfreie Städte vor: Landkreise und kreisfreie Städte sollen für jedes neugeborene Kind pauschal 40 Euro bekommen, die sie in die Hebammenhilfe investieren können, wie Huml erklärte. 25 Millionen Euro und damit der Großteil der Förderung soll über Kommunen an defizitäre Geburtshilfestationen von Krankenhäusern gehen, die als Hauptversorger in ihren Regionen etabliert sind. Dieser Teil des Hilfsprogramms wird von 2019 an für Verluste ausgezahlt, die 2018 entstanden sind. 15 Prozent der Defizite müsse aber die Kommune übernehmen.
Der Landtag muss den geplanten Ausgaben noch zustimmen.