Mit den Zahlungen erspart der Freistaat den Opfern, dass sie sich direkt mit den Tätern wegen der Entschädigungen auseinandersetzen müssen. Zudem können sich Gerichtsprozesse über Jahre ziehen. Der Staat geht mit den Entschädigungen in Vorkasse und versucht dann, das Geld wieder von den Tätern einzufordern.
Finanzielle und persönliche Unterstützung für Gewaltopfer
Gewaltopfern wird dabei auf verschiedene Weise finanziell geholfen. So gebe es etwa einen Ausgleich für Gesundheitsschäden sowie Geld für eine Heilbehandlung oder eine berufliche Wiedereingliederung. Das "Zentrum Bayern Familie und Soziales" leistet aber nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch persönliche Unterstützung.
Sonderbetreuer für Gewaltopfer
Dazu gibt es in jedem bayerischen Regierungsbezirk sogenannte Sonderbetreuer. Diese extra geschulten Fachkräfte beraten die Gewalt-Opfer kostenfrei auch zuhause, füllen gemeinsam Anträge aus und stellen Kontakt zu Opfer-Verbänden her.
Zum "Tag der Kriminalitätsopfer" am 22. März will die Behörde auf Menschen aufmerksam machen, die durch unterschiedliche Gewalt-Delikte an Körper und Seele geschädigt wurden.