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Kirchenasyl

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Freisinger Kirchenasyl: OLG München spricht Angeklagten frei

Das Oberlandesgericht München hat den Nigerianer Evans I. im Revisionsverfahren wegen illegalen Aufenthalts freigesprochen. Das Gericht hat damit das Urteil des Amtsgerichts Freising bestätigt - jedoch mit einer anderen Begründung. Von Daniel Knopp

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Das OLG hat den Nigerianer Evans I. freigesprochen. Entscheidend bei der Begründung des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts München war die erneute Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Im Kirchenasyl von Evans I. hatte das Bundesamt eine erneute Einzelfallprüfung durchgeführt. Das Gericht betonte aber zugleich, dass es sich im vorliegenden Urteil, um eine Einzelfallentscheidung handele. Das Kirchenasyl sei kein Sonderrecht der Kirchen, es sei auch kein eigenes Rechtsinstitut oder ein Recht der Kirchen.

Wesentlich bestätigt das Urteil damit die Vereinbarung der beiden Kirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 24. Februar 2015. Darin wurde ein klarer Ablauf beim Kirchenasyl geregelt.