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Pressekonferenz der Freien Wähler

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Freie Wähler wollen gegen Söders Regierungsbeauftragte klagen

Freie Wähler wollen gegen Söders Regierungsbeauftragte klagen

Die Freien Wähler wollen die Ernennung von sieben "Beauftragten der Staatsregierung" durch Ministerpräsident Markus Söder vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen. Sie vermissen eine gesetzliche Grundlage. Von Leonie Thim

Für sein Kabinett konnte Markus Söder maximal 17 Minister und Staatssekretäre berufen. Das regelt Artikel 43, Absatz 2, der bayerischen Verfassung. Kurz nach der Ernennung wurde Kritik laut, Söder würde mit der Ernennung zusätzlicher Regierungsbeauftragter die Deckelung der Kabinettsposten umgehen wollen. Die Freien Wähler werfen dem Ministerpräsidenten vor, mit den Regierungsbeauftragten den Proporz-Ansprüchen der CSU gerecht werden zu wollen.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Gegen die Ernennung haben sie verfassungsrechtliche Bedenken und lassen diese aktuell juristisch prüfen. "Über die neuen 'Staatssekretäre light' spotten selbst Teile der CSU-Fraktion", sagte Michael Piazolo, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler. Seiner Meinung nach müssten die Regierungsbeauftragten möglicherweise in einem Gesetz geregelt werden.

Begründung folgt

Des Weiteren zweifelt der Verfassungsjurist die Unabhängigkeit der Abgeordneten an, wenn sie als Beauftragter von der Regierung abhängig sind. Wie sie ihre Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof begründen, wollen die Freien Wähler am Dienstagvormittag auf einer Pressekonferenz in München erläutern.