Winzertöchter, bzw. Mädchen aus einer fränkischen Winzerfamilie oder junge Damen mit abgeschlossener, fachbezogener Berufsausbildung, z.B. Winzermeisterin, können sich bewerben. Die Kandidatinnen müssen mindestens 18 Jahre alt und unverheiratet sein. Sie sollen etwas von Wein und Weinkultur verstehen, sowie über eine gute Allgemeinbildung verfügen.
Galionsfigur des Frankenweins
Die Fränkische Weinkönigin ist jeweils ein Jahr im Amt und nimmt etwa 400 Termine im In- und Ausland wahr. Dazu zählen Gespräche mit Weinfreunden, Weinmessen, Weinproben im Verbrauchergebiet, die Teilnahme an hochrangigen gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie Auslandsreisen als Botschafterin des Frankenweins.