Foto von falschparkendem Auto
Bildrechte: BR Bild/dpa/Oliver Berg

Auf einem Smartphone ist das Bild eines Autos zu sehen, das auf einem Radstreifen hält (Köln, April 2021).

    Fotos von Falschparkern: Bayern zieht Gebühr nicht ein

    Wer Falschparker ohne Anlass fotografiert und der Polizei regelmäßig ganze Bilderserien schickt, wurde bisher verwarnt - mitunter wurden zudem 100 Euro fällig. Doch derzeit verzichtet das zuständige Landesamt auf die Gebühr. Grund: offene Verfahren.

    Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) verzichtet derzeit darauf, Privatpersonen für Datenschutzverstöße beim Fotografieren von Falschparkern zu verwarnen und mit Gebühren zu belegen. Das hat LDA-Präsident Michael Will dem BR bestätigt.

    Er begründete dies damit, dass zu diesem Thema mehrere Gerichtsverfahren anhängig seien und man die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts abwarten wolle. An der grundsätzlichen Bewertung der Behörde hat sich laut Will aber nichts geändert. Demnach sind Kfz-Kennzeichen personenbezogene Daten, die nicht unberechtigt erhoben und weitergegeben werden dürften.

    Mitunter 100 Euro Gebühr für Fotografen

    Bei den Gerichtsverfahren geht es um Bürgerinnen und Bürger, die Parkverstöße anderer fotografisch dokumentieren und der Polizei übermitteln. Dabei handelt es sich etwa um Bilder von Autos, die zu Unrecht auf Geh- und Radwegen abgestellt werden. Das LDA ist über die Fotos alles andere als glücklich.

    Diese Bilderserien seien datenschutzrechtlich ein Problem, sagt Will. Er erklärt weiter: Wer regelmäßig ganze Bilderserien schickt - unaufgefordert, ohne Anlass und ohne persönliche Betroffenheit - wird deshalb verwarnt und muss gegebenenfalls eine Gebühr von 100 Euro zahlen. Allerdings gilt beziehungsweise galt das nur für die "Fotografen", die die genannten "Kriterien" erfüllten.

    Polizei braucht "keine Hilfe bei der Parkraumüberwachung"

    Ähnlich ablehnend wie das LDA bewertet die Münchner Polizei die Tatsache, dass in der Landeshauptstadt viele Menschen Falschparker knipsen und die Fotos dann der Polizei übermitteln. Polizeisprecher Sven Müller stellt auf Nachfrage klar: "Wir brauchen keine Hilfe bei der Parkraumüberwachung." Das mache nur unnötige Arbeit und bringe nichts.

    Deutsche Umwelthilfe auf Seite der Melder

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hingegen unterstützt die Melder von Falschparkern. Sie wertet es als Erfolg, dass das Landesamt nun vorerst keine Verwarnungen mehr ausspricht. Dies sei ein "dauerhaftes Ende der Gängelei von engagierten Bürgerinnen und Bürgern durch bayerische Behörden", heißt es schriftlich von der DUH. Deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte überdies, Falschparken sei "kein Kavaliersdelikt", sondern gefährde Menschen mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen: "Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen."

    Wie das zuständige Bayerische Verwaltungsgericht in Ansbach dem BR mitteilte, sollen mehrere Verfahren zu dieser Thematik an einem Verhandlungstag behandelt werden – voraussichtlich Ende des Jahres.

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