Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Urteile des Landgerichts Weiden im sogenannten Flutkanal-Prozess von 2021 bestätigt. Das Gericht verwarf somit die Revisionsanträge sowohl der Anklage als auch des Vertreters der Nebenklage.
Mehrjährige Haftstrafen bleiben bestehen
Die Verurteilung des besten Freundes des Ertrunkenen und einer Bekannten beruhe nicht auf Rechtsfehlern, teilten die obersten Strafrichterinnen und -richter am zweiten Standort des BGH in Leipzig mit. Das Landgericht Weiden habe sein Urteil aus Sicht des BGH ausreichend begründet.
Für die drei Verurteilten ändert sich somit nichts an der ursprünglich verhängten Strafe. Ein damals 24-Jähriger muss fünfeinhalb Jahre, eine damals 22-jährige Frau muss viereinhalb in Haft. Ein dritter Angeklagter bekam eine Bewährungsstrafe.
22-Jähriger nach Kneipentour im Flutkanal ertrunken
Der sogenannten Flutkanal-Prozess Weiden hatte damals Schlagzeilen gemacht, nachdem ein 22-Jähriger nach einer Kneipentour im Flutkanal ertrank. Das Opfer hatte mit seinen Freunden im September 2020 in einer Shisha-Bar im nordbayerischen Weiden reichlich Wodka getrunken. Beim Verlassen der Bar brauchte der 22-Jährige Hilfe beim Laufen und stürzte in einem unbeobachteten Moment eine Böschung zu einem Flutkanal hinab. Die beiden Verurteilten waren zu ihm nach unten gestiegen, hatten ihm aber nicht geholfen, obwohl er schluchzend bäuchlings am Ufer lag. Stattdessen machte die Frau Handy-Videos. Als ihr Freund schließlich ganz ins Wasser stürzte, lachten sie nur und machten sich nach erfolgloser Suche auf den Heimweg.
Aussetzen mit Todesfolge und unterlassene Hilfeleistung
Das Landgericht hatte die beiden im August 2021 wegen Aussetzung mit Todesfolge, aber nicht wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt - weil es nicht davon überzeugt war, dass sie mit dem Tod ihres Freundes gerechnet hatten. Ein dritter Mann, der keine Revision einlegte, hatte eine Bewährungsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung bekommen. Er war als Fahrer als Einziger nüchtern geblieben, aber am Kanal-Ufer nicht dabei gewesen.
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