In Bayern wird es so schnell keine Beschränkung geben, was den Verbrauch von Grünflächen anbelangt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass das Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt" aus formalen Gründen unzulässig ist. Konkret monierte Gerichtspräsident Peter Küspert, dass in dem Gesetzentwurf die Vorgaben fehlten, wie die Flächen, die verbraucht werden dürfen, auf die einzelnen Kommunen zu verteilen sind.
Herbe Schlappe für die Initiatoren des Volksbegehrens gegen Flächenfraß
Für die Initiatoren des Volksbegehrens, darunter Grüne, ÖDP, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern, ist die Entscheidung des Gerichts drei Monate vor der Landtagswahl ein herber Rückschlag. "Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, denn das Volksbegehren wäre eine wichtige Voraussetzung gewesen, den Flächenfraß zu reduzieren", sagt Richard Mergner, der Landesvorsitzende des BUND. Während der letzten Monate sei klargeworden, dass der ausufernde Flächenfraß in der Bevölkerung auf großen Widerstand stoße.
Bayern Spitzenreiter beim Flächenverbrauch
Bayern sei bundesweit Spitzenreiter beim Flächenverbrauch, daher trage die bayerische Staatsregierung eine besondere Verantwortung, wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung zu entwickeln, so der Landesbund für Vogelschutz: "Tiere und Pflanzen verlieren ihren Lebensraum, die Vielfalt unserer Landschaft und damit des Lebens in ihr nimmt immer mehr ab. Wir dürfen nicht zulassen, dass Bayern mit solcher Geschwindigkeit seine Landschaft, seine Vielfalt und damit seinen leben- und liebenswerten Charakter verliert", sagt dessen Vorsitzender Norbert Schäffer.
SPD spricht von Schnellschuss
Die Initiatoren hätten einen untauglichen Gesetzentwurf vorgelegt, sagte der Fraktionschef der SPD im bayerischen Landtag, Markus Rinderspacher. Konkret griff er dabei die Grünen an und warf ihnen vor, mit ihrem Aktionismus der Sache geschadet zu haben: "Die Bündnisgrünen haben mit ihrem untauglichen Gesetzentwurf der wichtigen Sache der Bekämpfung des Flächenverbrauchs keinen Gefallen getan. Viele Experten haben vom ersten Tag an dokumentiert, dass der bündnisgrüne Schnellschuss verfassungswidrig ist", so Rinderspacher.
Freie Wähler begrüßen die Entscheidung zum Flächenfraß
Das Ziel den Flächenverbrauch zu reduzieren müsse konkreter angegangen werden, kritisierte auch der Chef der Freien Wähler Hubert Aiwanger. Die Freien Wähler stellten sich daher inhaltlich ganz auf die Seite des Gerichts: "Uns ist besonders wichtig, dass Planungshoheit und Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gewahrt bleiben", stellte FW-MdL Michael Piazolo klar. "Deshalb begrüßen wir das Urteil."
Vorsichtige Freude bei der CSU
Die Vertreter der CSU formulierten vorsichtig: Man fühle sich bestätigt, dass der Vorstoß der Grünen ungeeignet sei, um die Entwicklung der Gemeinden zu regeln, erklärte Thomas Kreuzer, der Vorsitzende der CSU-Fraktion. Man wolle das Thema Flächensparen vorantreiben aber mit den richtigen Mitteln, so Kreuzer.
Erwin Huber, wirtschaftspolitischer Sprecher seiner Fraktion warf den Grünen Populismus vor. Mit juristisch und inhaltlich schlecht formulierten Volksbegehren zeigten die Grünen, "dass es ihnen gar nicht um Lösungen ging, sondern nur um grünen Populismus im Wahlkampf“, so Huber.