Die Münchner Polizei stellt Klimaaktivisten, die sich auf Straßen festgeklebt hatten, Einsätze in Rechnung. Bislang seien in diesem Zusammenhang 13 Leistungsbescheide zugestellt worden, sagte ein Sprecher des Präsidiums. Die Gesamtsumme beläuft sich seinen Angaben zufolge auf 3.250 Euro. Zehn weitere Verfahren mit einer Gesamtsumme von 2.750 Euro befänden sich "in der Anhörungsphase".
Auch in Nürnberg kann das Festkleben im Verkehr (etwas weniger) teuer werden, wie die Antwort des Polizeipräsidiums Mittelfranken auf eine Anfrage von BR24 zeigt. Demnach ist es in Nürnberg im vergangenen Jahr zweimal zu "nicht angezeigten Versammlungen" mit Klebeaktionen gekommen, nämlich am 22. Februar 2022 an der Jansenbrücke (Abfahrt zum Frankenschnellweg) und am 16. August in der Bahnhofstraße. "In diesem Zusammenhang wurden 25 Kostenrechnungen zu je 59 Euro, also insgesamt 1.475 Euro versandt", teilt das Polizeipräsidium mit.
Bis zu 1.500 Euro für Lösen von der Fahrbahn & Co.
Hintergrund dieser Rechnungen ist Paragraf eins der Polizeikostenverordnung. Diese sehe "für die Anwendung unmittelbaren Zwangs einen Gebührenrahmen von 36 bis 1.500 Euro vor". In diese Gebühren fällt nach Angaben des Polizeisprechers der "Aufwand aller beteiligten Behörden und Stellen". Dies umfasse das Lösen von der Fahrbahn, aber auch den "globalen Aufwand für die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen vor Ort", die Bereitstellung von Lösungsmitteln und besonders geschultem Personal.
Festgeklebter Jesuitenpater beschwert sich über Kosten
Ein Jesuitenpater, der sich an einer Klebeaktion am Münchner Stachus beteiligt hat, hatte sich laut Medienberichten beschwert, weil er für den Einsatz 250 Euro zahlen sollte. "Die geforderte Gebühr in Höhe von 250 Euro liegt deutlich im unteren Viertel des gesetzlichen Rahmens", hieß es von der Polizei. Bislang seien von den 13 ausgestellten "Leistungsbescheiden" zwei bezahlt worden.
Bei dem Geld, das die Polizei den Aktivisten in Rechnung stellte, die sich aus Protest gegen zu wenig Reaktion auf den Klimawandel auf der Straße festklebten, handelt es sich nicht um eine Strafzahlung. Die kommt auf die Klimaschützer möglicherweise darüber hinaus noch zu. Darüber entscheiden Gerichte.
- Zum Faktenfuchs: Warum Polizisten Klima-Aktivisten nicht kleben lassen
Mit Informationen von dpa
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