Er bedauere sein Verhalten und entschuldige sich dafür. Das hat Günther Feblinger beim Prozess im Landgericht München gesagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewerbsmäßigen Betrug in fünf Fällen vor. Er soll über Jahre hinweg Scheinarbeitsverträge geschlossen haben, sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding.
"In den Verträgen stand eben drinnen, dass da Leistungen angefallen seien, die aber tatsächlich gar nicht angefallen sind. Diese Verträge bestanden nur pro forma, damit man eben nach den entsprechenden Ersatzvorschriften des Abgeordnetengesetzes diese Beträge für sich vereinnahmen kann." Oberstaatsanwältin Anne Leiding
Felbinger: "Habe keinen Euro für mich privat verwendet"
Damit soll er sich selbst bereichert haben, aber auch zum Beispiel die Kreisgruppe seiner damaligen Partei, die Freien Wähler Main Spessart, unterstützt haben. Felbinger sagte dazu: er habe von dem Geld keinen Euro privat für sich verwendet, sondern alles ausschließlich in seine politische Arbeit gesteckt. Am Donnerstag in einer Woche soll das Urteil fallen.
Das Strafmaß für gewerbsmäßigen Betrug liegt bei einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.