Bildrechte: BR24
Videobeitrag

Video Cover Image

Bildbeitrag
>

Fehl-Spekulationen mit Landsbergs Geld: Ex-Kämmerer vor Gericht

Fehl-Spekulationen mit Landsbergs Geld: Ex-Kämmerer vor Gericht

Der ehemalige Kämmerer von Landsberg am Lech steht seit heute in Augsburg vor Gericht. Er soll öffentliche Gelder verspekuliert und so ein riesiges Loch in den Stadthaushalt gerissen haben. Ihm droht eine lange Haftstrafe.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Im Prozess gegen den ehemaligen Kämmerer der Stadt Landsberg am Lech hat der Angeklagte Stellung genommen. Am heutigen ersten Prozesstag wies der Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück, er habe ohne Vollmacht hochspekulative Zinstauschgeschäfte abgeschlossen.

Rund 5,3 Millionen Euro verspekuliert

Dem ehemaligen Kämmerer wird vorgeworfen, rund 5,3 Millionen Euro städtische Gelder mit Zinstauschgeschäften verspekuliert zu haben. Gekleidet in einen dunklen Anzug und mit ruhiger Stimme erklärte der angeklagte Ex-Kämmerer, dass alle Zinstauschgeschäfte immer im Einvernehmen mit dem damaligen Oberbürgermeister der Stadt Landsberg am Lech abgeschlossen worden seien. Außerdem sei der Stadtrat über alle wichtigen Ereignisse informiert gewesen. Zudem gab der Angeklagte an, dass er an den Zinstauschgeschäften kaum beteiligt gewesen sei, da er sich zu dem Zeitpunkt auch um andere städtische Großprojekte habe kümmern müssen. Im befindlichen Zeitraum sei zum Beispiel die Buchführung der Stadt Landsberg umgestellt worden, so der 68-Jährige.

Riesenverlust für die Stadt

Im Jahr 2004 hatte der Landsberger Stadtrat den Ex-Kämmerer beauftragt, städtische Kredite gegen Zinsschwankungen abzusichern. Was damals in vielen Kommunen als normales Geschäftsgebaren galt, erwies sich für die Stadt Landsberg als großes Verlustgeschäft. Durch die Zinstauschgeschäfte soll ein Schaden von rund 5,3 Millionen Euro entstanden sein.

15 Jahre Gefängnis drohen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Kämmerer Untreue in zwei Fällen vor. Damit droht ihm im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis. Auch einer der zwei angeklagten Bankberater äußerte sich am Vormittag. Laut seiner Aussage machten alle getätigten Zinstauschgeschäfte Sinn und standen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.