Das Tauziehen im Fall Schottdorf geht in eine nächste Runde. Hintergrund sind zwei Ermittlungsverfahren, die die Münchner Staatsanwaltschaft I vor Jahren gegen zwei Kriminalbeamte eingeleitet hatte, die hartnäckig die fragwürdige Abrechnungspraxis medizinischer Labors untersuchen wollten. Gegen sie wurde wegen des Verdachts der Falschaussage und der Verfolgung Unschuldiger ermittelt. Zu Unrecht, wie es in einem Urteil des Landgerichts München I heißt. Zumindest in einem Fall hätten die Ermittlungen gegen die Beamten erst gar nicht aufgenommen werden dürfen. Das Gericht stellte eine schuldhafte Amtspflichtsverletzung fest. Das Verfahren im Fall des zweiten Beamten beginnt am 9. Mai.
Opposition sieht sich bestätigt
Auch für die Opposition im Landtag ist das eine Genugtuung. Sie hatte einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, der die Umstände aufklären sollte, warum die Verfahren gegen tausende Ärzte wegen Betrugsverdacht eingestellt wurden. Für den damaligen Ausschuss-Vize Franz Schindler von der SPD ist die Gerichtsentscheidung ein Paukenschlag:
"Also ich kann mich nicht an eine andere Entscheidung erinnern, in der so deutlich ausgeführt wird, dass die Staatsanwaltschaft amtspflichtwidrig Ermittlungen eingeleitet hat." Franz Schindler, SPD
Auch Sepp Dürr von den Grünen sieht sich in seiner damaligen Kritik bestätigt:
"Weil wir ja darauf hingewiesen haben, dass es absolut eine Frechheit ist, dass man statt den Vorwürfen nachzugehen, lieber die Kritiker mit Verfahren überzogen hat." Sepp Dürr, Grüne
Ob die Staatsanwaltschaft München I sich damals etwas hat zu Schulden kommen lassen, wird nun von ihren fränkischen Kollegen überprüft.