Ein Foto auf einem Grabstein zeigt ein Mädchen.
Bildrechte: picture alliance / dpa | David Ebener

Fast 22 Jahre nach dem Verschwinden Peggys aus Lichtenberg fordert seine Mutter mindestens 75.000 Euro Schmerzensgeld von einem Mann.

  • Artikel mit Video-Inhalten

Fall Peggy: Schmerzensgeldklage ist juristisch umstritten

Fast 22 Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens Peggy aus Lichtenberg fordert deren Mutter mindestens 75.000 Euro Schmerzensgeld von einem Mann. Er sei für das seelisches Leid der Frau verantwortlich, so eine Anwältin. Die Forderung ist umstritten.

Ein Mädchen verschwindet, es wird nach ihm gesucht, Jahre später werden sterbliche Überreste von ihm im Wald gefunden, doch es gibt keinen Täter. Der Fall Peggy ist ein ungeklärter Mordfall. Fast 22 Jahre nach dem Verschwinden des damals neunjährigen Mädchens Peggy aus Lichtenberg im Landkreis Hof verlangt seine Mutter nun Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000 Euro von einem ehemaligen Bewohner aus Lichtenberg.

Der Mann sei für das seelische Leid von Peggys Mutter verantwortlich. Das erklärte ihr Anwältin Ramona Hoyer auf BR-Anfrage. Der Mann habe seit dem spurlosen Verschwinden 2001 gewusst, dass Peggy tot in einem Waldstück in Thüringen vergraben worden sei.

Anwältin von Peggys Mutter reicht Klage auf Schmerzensgeld ein

15 Jahre lang habe Peggys Mutter gehofft, dass ihr Kind doch noch lebt. Deshalb habe die Mutter Klage auf Schmerzensgeld beim Landgericht Hof eingereicht, so die Anwältin. Warum sie das Schmerzensgeld erst jetzt fordere, mehr als zwei Jahre nach Einstellung aller Ermittlungen im Fall Peggy, das wollte die Anwältin auf BR-Anfrage aus "prozesstaktischen Gründen" am Montagabend nicht sagen. Wann die Verhandlung vor dem Landgericht Hof stattfindet, steht noch nicht fest, so ein Justizsprecher.

Beschuldigter Mann hat laut Verteidiger nichts mit Peggy zu tun

Allerdings rechnet der Verteidiger des ehemaligen Lichtenbergers, der Hofer Anwalt Jörg Meringer, nicht mit einem Prozess. Die Ermittlungen gegen seinen Mandanten seien 2020 endgültig eingestellt worden. Der Verteidiger sieht keinen Zusammenhang zwischen dem seelischen Leid von Peggys Mutter und seinem Mandanten, der mit dem Verschwinden Peggys nichts zu tun habe.

Pilzsammler findet sterbliche Überreste von Peggy

Der Mann, der beim Verschwinden von Peggy 2001 in Lichtenberg lebte, hatte im Herbst 2018 bei der Polizei zunächst ausgesagt, dass ihm im Mai 2001 die Leiche von Peggy an einem Buswartehäuschen in Lichtenberg übergeben worden sei und er sie dann in einem Waldstück in Thüringen vergraben habe.

Dort waren die sterblichen Überreste des Kindes im Sommer 2016 von einem Pilzsammler zufällig entdeckt worden. Allerdings hat der Beschuldigte seine Aussage wenige Wochen nach seiner Festnahme im Herbst 2018 widerrufen. Er sei von der Polizei massiv unter Druck gesetzt worden und habe deshalb falsche Angaben gemacht.

Juristen sehen Klage auf Schmerzensgeld unterschiedlich

Die Erfolgsaussicht der Schmerzensgeld-Klage von Peggys Mutter wird von Juristen unterschiedlich eingestuft. Auf BR-Anfrage erklärt Jura-Professor Mathias Rohe, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht an der Universität Erlangen, dass man den Fall Peggy grundsätzlich für eine Schmerzensgeld-Zahlung in Betracht ziehen könne. Dagegen verweist Robert Magnus vom Lehrstuhl für Zivilverfahrensrecht an der Universität Bayreuth im BR-Gespräch darauf, dass es der Staatsanwaltschaft bislang nicht gelungen sei, einen Verantwortlichen im Fall Peggy zu überführen - weder für die Tötung des Mädchens noch für eine Beteiligung am Vergraben der Leiche im Wald.

Einig sind sich die beiden Juristen, dass diese Schmerzensgeld-Klage ein interessanter juristischer Sachverhalt sei. Grundsätzlich sei es seit einigen Jahren für die Hinterbliebenen leichter, für ihr seelisches Leid eine angemessene Entschädigung von den Verantwortlichen zu erhalten. Dies habe der Gesetzgeber in Paragrafen 844 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, erklärt der Bayreuther Jura-Professor Robert Magnus.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!