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Ex-Staatsanwalt Stefan M.

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Fall Gsell wird nicht wieder aufgerollt

Fall Gsell wird nicht wieder aufgerollt

Der Fall Gsell wird nicht wieder aufgerollt. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg heute entschieden und den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens verworfen. Von Martin Hähnlein

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Für den ehemaligen Hofer Staatsanwalt Stefan M. ist damit die Hoffnung auf Rehabilitierung verflogen. Der Jugendfreund der früheren Nürnberger Luxuslady Tatjana Gsell wollte erreichen, dass er in dem Fall um versuchten Versicherungsmissbrauch als unschuldig gilt. Bereits im vergangenen Dezember hatte das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt. Dem schloss sich nun auch das Oberlandesgericht Nürnberg an.

Einbruch bei Schönheitschirurg

Hintergrund ist der Überfall auf Franz Gsell im Januar 2003. Damals waren Einbrecher in die Villa des Schönheitschirurgen eingedrungen und den Mediziner überrascht. Es kam zu einem Gerangel, in dessen Folge sich Gsell Verletzungen zuzog, an denen er wenige Wochen später starb.

Geständnis widerrufen, trotzdem verurteilt

Weil er seiner Frau den Geldhahn abgedreht hatte, versuchte Tatjana Gsell, ihren Mercedes zu verkaufen. Dabei soll ihr auch ihr Jugendfreund Stefan M. geholfen haben. In einer Vernehmung hatte er zugegeben, vor der Gsell-Villa gewartet zu haben, um Geld entgegenzunehmen. Der Versicherung sollte der Mercedes als gestohlen gemeldet werden. Einen Teil sollte er für sich behalten, sagte M. aus. Später widderrief er sein Geständnis. Dennoch wurde er 2005 wegen versuchten Versicherungsbetrugs verurteilt und anschließend als Staatsanwalt suspendiert.