Försters Anwalt, Walter Rubach, hat bereits am vergangenen Freitag dem Bayerischen Rundfunk mitgeteilt, dass er im Auftrag seines Mandanten Revision gegen das Urteil eingelegt hat. Gründe nannte er keine. Förster und sein Anwalt haben nun einen Monat lang Zeit, die Revision schriftlich zu begründen. Die Staatsanwaltschaft hatte es zunächst offengelassen, in die nächste Instanz zu gehen. Claus Pätzel, Sprecher des Augsburger Landgerichts, hat dies jedoch heute bestätigt.
Das Urteil des Gerichts
Ende September wurde der ehemalige SPD-Abgeordnete Linus Förster zu fast vier Jahren Haft verurteilt. Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg sah es als erwiesen an, dass Förster zwei widerstandsunfähige Frauen sexuell missbraucht, heimlich Filmaufnahmen von Opfern gemacht und über 1.300 Kinderpornodateien auf seinen Rechnern gehortet hat. Linus Förster hatte das Urteil regungslos aufgenommen.