Auf einer Strecke von sechs Kilometern hat ein Polizeifahrzeug minutenlang vergeblich versucht, einen Tesla-Fahrer auf der A70 im Landkreis Bamberg anzuhalten. Erst nach mehreren Versuchen reagierte der eingeschlafene Verkehrsteilnehmer, der sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten muss.
Konstantes Tempo, konstanter Abstand: Auto hält nicht an
Der Vorfall auf der Autobahn in Fahrtrichtung Bayreuth ereignete sich am Mittwochmittag: Auf Höhe der Anschlussstelle Viereth-Trunstadt fassten die Polizisten den Entschluss, das Auto im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anzuhalten. So zitiert eine Sprecherin der Polizei Oberfranken auf BR-Nachfrage aus dem Einsatzbericht. Anschließend ist die Streife demnach vor dem Auto hergefahren und versuchte es, mittels Warnsignalen zum Anhalten aufzufordern – der Pkw hielt jedoch an seiner konstanten Geschwindigkeit von 110 Kilometern pro Stunde fest. Ebenfalls unverändert blieb auch der Abstand zwischen dem verdächtigen Wagen und dem Polizeifahrzeug.
Als die Polizisten daraufhin neben dem Auto herfuhren, sahen sie, dass der Mann mit geschlossenen Augen hinter dem Lenkrad saß. Erst nach mehrmaligem Hupen reagierte der 45-Jährige und folgte den Anweisungen den Beamten. An der Anschlussstelle Bamberg-Hafen konnten die Polizisten den Fahrer schließlich aus dem Verkehr ziehen.
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Mann ist mit Lenkradgewicht unterwegs – Ordnungswidrigkeit
Bei der Kontrolle stellt sich heraus, dass der Mann seinen Pkw im aktivierten Autopilotmodus gefahren hatte. Zusätzlich hatte er während seiner Fahrt offenbar ein sogenanntes Lenkradgewicht montiert, das die Beamten im Fußraum des Autos fanden. Dieses Gewicht soll dem Fahrsystem suggerieren, dass der Fahrer seine Hände am Lenkrad hat. Außerdem habe der Mann laut Polizei "drogentypische Ausfallerscheinungen" gezeigt.
Weil der Fahrer am Steuer eingeschlafen war, hat die Staatsanwaltschaft nun Anzeige gegen ihn erstattet, heißt es von der Polizei Oberfranken. Außerdem muss sich der 45-Jährige für eine Ordnungswidrigkeit verantworten, weil durch das Lenkradgewicht ein "Erlöschen der Betriebserlaubnis" vorliege. Eine explizite Vorgabe, dass Autofahrer beide Hände am Lenkrad haben müssten, gebe es laut Straßenverkehrsordnung übrigens nicht, so die Polizeisprecherin. Bei einem Unfall ohne Hände am Lenkrad werde man jedoch rechtlich zur Verantwortung gezogen.
💡 Stichwort: Autonomes Fahren
Grundsätzlich unterscheidet die Branche fünf Stufen der Automatisierung, wobei nur die fünfte Stufe "autonomes Fahren" bedeutet. Teilautomatisiertes Fahren im Level 2 ist indes ein weiter Begriff. Autos mit eingeschaltetem "Autopilot" fallen beispielsweise in diese Kategorie. In Deutschland ist der Einsatz eines Autopiloten grundsätzlich erlaubt, wenn das Fahrsystem vom TÜV geprüft und für zulässig erklärt wurde.
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